Die gesetzlichen Grundlagen für das Bauinventar sind im Bau-und im Denkmalpflegegesetz des Kantons Bern sowie in den dazugehörenden Verordnungen festgehalten. In der Regel werden die Inventare der einzelnen Gemeinden behördenverbindlich in Kraft gesetzt.
- Gesetzliche Grundlagen des BauinventarsHier finden Sie die Links auf die Gesetzestexte, welche das Bauinventar betreffen.
- Rechtliche VerbindlichkeitWir haben die Unterschiede zwischen der behördenverbindlichen Inventarlösung und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung für Sie zusammengestellt.
- EinstufungsüberprüfungDie Eigentümerschaft kann im Baubewilligungsverfahren oder im Nutzungsplanverfahren den Nachweis verlangen, dass ihr Objekt zu Recht ins Inventar aufgenommen wurde.