Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bietet eine Übersicht über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Einschränkungen, die ein Grundstück betreffen. Dazu gehören in der Kategorie «Kulturerbe» das Bauinventar (behördenverbindlich) und die unter Schutz gestellten Objekte (eigentümerverbindlich).
Der ÖREB-Kataster des Kantons Bern umfasst 9 Kategorien. Er führt verschiedene Daten (Pläne, Rechtsvorschriften, diverse Grundstücksinformationen) aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.Neben den Informationen zu belasteten Standorten, Lärm, Naturschutz, Wasser oder Strassen gehören auch die Raumplanung und das Kulturerbe zu den ÖREB-Kategorien. Das Kulturerbe umfasst neben dem Archäologischen Inventar das Bauinventar sowie die unter Schutz gestellten Objekte, die sogenannten kantonalen Denkmalschutzobjekte. Alle im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen zu einem Grundstück können je nach Bedarf in dynamischer (webbasierte Visualisierung) und/oder statischer Form (PDF-Datei) abgerufen und verwendet werden.
Bauinventar (behördenverbindlich)
Das Bauinventar ist als behördenverbindliches Instrument im ÖREB-Kataster aufgeführt. Es enthält alle schützens- und erhaltenswerten Baudenkmäler des Kantons Bern (Einzelobjekte sowie Bau- und Strukturgruppen). Damit steht der Öffentlichkeit eine qualifizierte Gesamtschau des historischen Baubestandes im Kanton zur Verfügung. Baudenkmäler sind gemäss Baugesetz herausragende Bauten und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Sie sollen wegen ihrer besonderen Qualitäten bewahrt oder geschont werden. Das Bauinventar ist behördenverbindlich. Es wird bei der Beurteilung von Baugesuchen beigezogen und ist eine wichtige Grundlage für die Behörden im Nutzungsplanungsverfahren. Baudenkmäler können nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes angepasst werden. Beim Umbau oder der Sanierung eines Baudenkmals empfiehlt es sich, dass die Bauherrschaft die kantonale Denkmalpflege frühzeitig miteinbezieht, also vor Einreichung des Baugesuchs.
Kantonale Denkmalschutzobjekte (unter Schutz gestellte Denkmäler, eigentümerverbindlich)
Baudenkmäler, an deren Sanierung Finanzhilfen des Kantons Bern ausgerichtet werden, werden grundsätzlich unter den Schutz des Kantons Bern gestellt. Die Unterschutzstellungen erfolgen in aller Regel einvernehmlich zwischen dem Kanton Bern beziehungsweise dem Bund und den jeweiligen Grundeigentümerschaften. Die Unterschutzstellungen werden im Grundbuch angemerkt und verpflichten die Grundeigentümerschaft und deren künftige Rechtsnachfolger (Käufer/innen, Erbinnen und Erben, etc.), bei geplanten Veränderungen des Schutzobjektes die Zustimmung der Denkmalpflege des Kantons Bern einzuholen. Veränderungen an einem unter Schutz gestellten Denkmal sind möglich. Beim Umbau oder der Sanierung eines Baudenkmals empfiehlt es sich, dass die Bauherrschaft die kantonale Denkmalpflege frühzeitig miteinbezieht, also vor Einreichung des Baugesuchs.
Nach der Unterschutzstellung werden die Objekte in das Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler aufgenommen und sie erscheinen im ÖREB-Kataster unter dem Thema «Kantonale Denkmalschutzobjekte».