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Bauinventar: Gut zu wissen

Die Baudenkmäler des Kantons Bern sind in einem Inventar erfasst, beschrieben und bewertet. Das Inventar ist eine wichtige Grundlage beim Umbau und bei der Restaurierung von Baudenkmälern. Die Daten des Bauinventars stehen der Öffentlichkeit online zur Verfügung.

Gesamtschau des historischen Baubestandes

Das Bauinventar enthält und bezeichnet die wichtigsten Objekte aus der breiten Palette des historischen Baubestandes des Kantons Bern. Damit stellt die Denkmalpflege der Öffentlichkeit ein Planungsinstrument und gleichzeitig einen verbindlichen Katalog mit Baudenkmälern zur Verfügung, die heute und für die Nachwelt gepflegt und erhalten werden sollen. Die Erstellung des Bauinventars und seine periodische Aktualisierung gehört zum gesetzlichen Auftrag der Denkmalpflege.

Ein flächendeckendes Inventar

Die Erstinventarisierung der Bauten im Kanton erfolgte zwischen 1994 bis 2010 und resultierte in rund 400 Gemeindeinventaren. Mit Ausnahme der temporär besiedelten, alpinen Gebiete zum Beispiel im Oberland ist der Kanton Bern somit flächendeckend inventarisiert. Bei der Erstinventarisierung wurden alle Bauwerke von aussen gesichtet und nach strengen fachlichen Kriterien beurteilt. Diese Kriterien gelten nach wie vor und wurden auch bei der 2023 abgeschlossenen Revision angewendet.

  • Was ist ein Baudenkmal? Kriterien für die Beurteilung von Baudenkmälern

Revision 2016–2023

Ausgangspunkt der Revision des Inventars war die vom Grossen Rat im Januar 2015 zur Kenntnis genommene Kulturpflegestrategie und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Planungserklärungen. In Anlehnung an die Planungserklärungen entschied der Grosse Rat, im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten festzulegen. Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen. Um den Auftrag des Grossen Rates zu erfüllen, überarbeitete die kantonale Denkmalpflege das Bauinventar etappenweise. Innerhalb von fünf Jahren bestimmte die Fachstelle die Baugruppen und Inventarobjekte, die aus dem Bauinventar entlassen werden sollen. Die rechtliche Umsetzung der Ergebnisse wurde Ende 2023 abgeschlossen.

Das Inventar ist öffentlich

Die Daten des Bauinventars stehen der Öffentlichkeit online zur Verfügung:

Gemeinde-Register, rechtsgültige Informationen

Der PDF-Download enthält die Zusammenstellung der Informationen zu Inventarisierung und Revision in jeder Gemeinde und die Liste der inventarisierten Baudenkmäler mit ihrer rechtsgültigen Einstufung (schützenswert/erhaltenswert).

Suche auf Bauinventar online

In der Online-Suche sind die Kurzbeschriebe und Fotos zu den einzelnen Objekten und Ensembles zu finden. Unterschutzstellungen, der K-Status und wesentliche Informationen (bspw. Objektabgänge durch Brand oder Abbruch) werden auf Bauinventar online zeitnah aktualisiert.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für das Bauinventar sind im Bau- und im Denkmalpflegegesetz des Kantons Bern sowie in den dazugehörenden Verordnungen festgehalten. Das Bauinventar wird bei der Beurteilung von Baugesuchen beigezogen und ist eine Planungsgrundlage für die Behörden im Nutzungsplanverfahren.

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