Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Dazu gehören gemäss Baugesetz namentlich Ortsbilder, Baugruppen, Bauten, Gärten, Anlagen, innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen.
Schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler
Bei der Bewertung der Baudenkmäler wird zwischen den Kategorien «schützenswert» und «erhaltenswert» unterschieden. Die beiden Kategorien sind im Baugesetz definiert.
Baugruppen und Strukturgruppen
Neben den sogenannten Einzelobjekten verzeichnet das Inventar auch Baugruppen und Strukturgruppen.
Kantonale Objekte (K-Objekte)
Die kantonale Denkmalpflege ist nicht für alle Objekte des Bauinventars zuständig, sondern für die sogenannten kantonalen Objekte, die als K-Objekte bezeichnet werden. Dies sind:
- alle als «schützenswert» bezeichneten Baudenkmäler
- als «erhaltenswert» bezeichnete Baudenkmäler, wenn sie zu einer Baugruppe des Bauinventars gehören
- alle unter kantonalen oder eidgenössischen Schutz gestellten Objekte
- alle im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Einzelelemente von nationaler Bedeutung eingestuften Objekte
Das Arbeitsgebiet der kantonalen Denkmalpflege umfasst somit rund 7 Prozent des Baubestandes im Kanton Bern (ohne Stadt Bern).
Art. 13 Abs. 3 Bauverordnung (BauV)
Art. 22 Abs. 3 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD)
Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS)
Schutzobjekte
Mit der Bewertung der Inventarobjekte formuliert die Denkmalpflege Schutzvermutungen. Ein inventarisiertes Objekt ist noch kein geschütztes Baudenkmal.
Die Bezeichnung «denkmalgeschützt» wird nur für Bauten verwendet, die durch Vertrag und mit Eintrag ins Grundbuch unter Schutz des Kantons oder des Bundes gestellt sind.
Die Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern liegt im öffentlichen Interesse. Finanzhilfen gelten deshalb wesentliche Leistungen in diesem Bereich ab und werden durch die Denkmalpflege koordiniert. Beiträge über 5000 Franken bedingen die formelle Unterschutzstellung eines Baudenkmals.
Kriterien für die Beurteilung von Baudenkmälern
Bei der Beurteilung von Bauwerken werden strenge fachliche Kriterien angewendet. Neben dem sogenannten Eigenwert – hier kommen beispielweise die Konstruktionsart, bauliche Veränderungen oder die Qualität der Details zum Tragen – wird auch die Umgebung eines Objekts berücksichtigt.