Ausgangspunkt der laufenden Revision des Inventars war die vom Grossen Rat im Januar 2015 zur Kenntnis genommene Kulturpflegestrategie und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Planungserklärungen. In Anlehnung an die Planungserklärungen entschied der Grosse Rat, im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten festzulegen. Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht deshalb vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen. Um die Vorgabe des Grossen Rats umzusetzen, überarbeitete die Denkmalpflege das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten Baudenkmäler und Baugruppen. Die Revision wurde 2023 abgeschlossen.
- Vorgehen und PlanungEtappenweise legte die Denkmalpflege fest, welche Baugruppen und Inventarobjekte aus dem Inventar entlassen werden sollten.
- Überarbeitung der BaugruppenÜber den ganzen Kanton gesehen wurden rund 25 % der Baugruppen aufgelöst. Die Reduktion fiel in den verschiedenen Gemeinden jedoch unterschiedlich aus.
- Überarbeitung der InventarobjekteEnde 2020 schloss die Denkmalpflege die Überprüfung der rund 25'000 erhaltenswerten Bauten ab, danach folgte bis Ende 2023 die rechtliche Umsetzung.
- Stand der rechtlichen UmsetzungDie rechtlichen Umsetzung der Revision in den verschiedenen Gemeinden erfolgte ebenfalls in Etappen.
- Fragen und Antworten zur Revision und zur öffentlichen EinsichtnahmeHier finden Sie die häufigen Fragen zur Revision und zur öffentlichen Einsichtnahme und die Antworten darauf.
- Newsletter BauinventarDen Newsletter Bauinventar abonnieren