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Fragen und Antworten zur Revision

Die Revision 2016–2023 umfasste in erster Linie die Reduktion der erhaltenswerten Objekte. Die Reduktion der Baugruppen wurde vorgängig bereits abgeschlossen. Im Rahmen der von der Baugesetzgebung vorgeschriebenen Nachführung des Bauinventars wurden in einigen Gemeinden auch eine begrenzte Anzahl Objekte der jüngeren Architektur für eine Aufnahme ins Inventar vorgesehen. Interessierte hatten vom 22. August bis am 20. Oktober 2022 die Gelegenheit, die Entwürfe der revidierten Bauinventare einzusehen. Wir haben für Sie die Fragen und Antworten zur Revision und zur öffentlichen Einsichtnahme zusammengestellt.

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