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Häufige Fragen

Weshalb werden bei der Revision auch Objekte neu ins Bauinventar aufgenommen?

Im Rahmen der laufenden Teilrevision werden rund 11'000 Objekte aus dem Bauinventar entlassen. Gleichzeitig wird auch eine begrenzte Anzahl Bauten neu ins Inventar aufgenommen – ist dies nicht ein Widerspruch?

Das Baugesetz schreibt vor, dass das Bauinventar periodisch nachgeführt werden muss. Im Zuge dieser Nachführung hat die Denkmalpflege Objekte, die zwischen 1960 und 1990 entstanden sind, überprüft. Es handelt sich dabei meistens um Bauten, die bisher schon – ohne rechtliche Wirkung – als sogenannte Anhangobjekte im Inventar verzeichnet waren. Bedeutsame Objekte werden als schützens- oder erhaltenswerte Baudenkmäler neu ins Inventar aufgenommen. Vereinzelt sind auch Objekte mit älterem Baujahr betroffen, die bei der Erstinventarisierung unbeachtet geblieben sind und zu denen heute neue wichtige Erkenntnisse vorliegen. Neu werden auch einige Objekte ins Bauinventar aufgenommen, die bisher nicht eingestuft waren, die mittlerweile aber mit Vertrag unter Schutz gestellt worden sind.

Auch für die Neuaufnahmen galt der strengere Massstab, den die Denkmalpflege bei der laufenden Teilrevision angewendet hat. Für eine Aufnahme ins Bauinventar kam eine begrenzte Anzahl Objekte in Frage. Im Berner Jura handelt es sich im Durchschnitt um ein Objekt pro Gemeinde, wobei nicht in allen Gemeinden Neuaufnahmen vorgesehen sind.

Im Reduktionsziel – die Objekte, die im Bauinventar verzeichnet sind, sollen gemäss Baugesetz in Zukunft nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes umfassen – sind die Neuaufnahmen eingerechnet.

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2020

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