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Umbauen und restaurieren

Modernisierung und Erhalt eines Baudenkmals sind nicht nur vereinbar, sondern bringen aussergewöhnliche Wohnqualität hervor. Aufgabe der Denkmalpflege ist es, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf die bedeutsame Bausubstanz eines Baudenkmals hinzuweisen.

Bauernhaus in Kallnach (Foto: Hermann Meyer AG Architekten, 2020)

Beratung

Historische Häuser sind in der Regel einzigartige Bauten. Wie ein Oldtimer benötigt ein altes Haus besondere Pflege, neue und massgeschneiderte Lösungen sind gefordert. Dafür setzen sich die Bauberaterinnen und Bauberater der Denkmalpflege ein. Modernisierung und Erhalt der Bausubstanz sind nicht nur vereinbar, sondern bringen aussergewöhnliche Wohnqualität hervor. Aufgabe der Denkmalpflege ist es, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf die bedeutsame Bausubstanz eines Baudenkmals hinzuweisen. Es empfiehlt sich, die Denkmalpflege dafür frühzeitig zu kontaktieren.

  • Die Denkmalpflege im Baubewilligungsverfahren

  • Energievorschriften beim Bauen: Vollzugs- und Rechenhilfen, Formulare und Verordnungstexte für Bauherrschaften, Baufachleute und Behörden (praktische Zusammenstellung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion)

Energetische Massnahmen am Baudenkmal

Beim Umbauen gehört die Reduktion des Energieverbrauchs zu den zentralen Themen der heutigen Zeit. Historische Gebäude sind meist nicht für die Ansprüche konzipiert, die wir im Energiebereich aktuell an sie stellen. Die neuen technischen Mittel ermöglichen jedoch geeignete Anpassungen, die auf das Baudenkmal Rücksicht nehmen. Das Handbuch «Energie und Baudenkmal» vermittelt Grundlagenwissen und zeigt bautechnische Lösungsansätze auf. 

Solaranlagen auf Baudenkmälern

Ob grundsätzlich auf einem Gebäude oder auf einem Baudenkmal Solaranlagen möglich sind, regeln die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» vom Januar 2015. Werden die Richtlinien eingehalten, sind Solaranlagen bewilligungsfrei.

Auf Baudenkmälern sind Solaranlagen bewilligungspflichtig, wenn es sich um ein K-Objekt handelt, oder wenn ein ISOS-Perimeter betroffen ist. Sobald die gestalterischen Vorgaben aus den Richtlinien erfüllt sind, steht jedoch auch bei einem Baudenkmal einer Solaranlage nichts im Weg. Die Denkmalpflege wird zwar im Baubewilligungsverfahren beigezogen, sie prüft aber lediglich, ob das Vorhaben die Gestaltungsvorgaben der kantonalen Richtlinien erfüllt. 

Fenstersanierungen

Fenster prägen die äussere Erscheinung eines Gebäudes massgebend und sind oft ein integraler Bestandteil qualitätvoller Interieurs. Oft ist eine energetische Verbesserung der bestehenden Fenster möglich. Das Merkblatt der Denkmalpflegefachstellen von Stadt und Kanton Bern gibt über die geltende Praxis für Fensterrestaurierung und Fensterersatz in Baudenkmälern Auskunft.

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