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Baudenkmal und Energie

Das Einsparen und die Neugewinnung von Energie ist ein integraler Bestandteil der denkmalpflegerischen Arbeit. Klimaschutz und Denkmalschutz sind öffentliche Interessen, beide sind durch Bundesrecht sowie kantonale Gesetze und Verordnungen geregelt.

Aktuell

Beim Umbauen gehört die Reduktion des Energieverbrauchs zu den zentralen Themen der heutigen Zeit. Klimaschutz und Denkmalschutz beruhen auf derselben Haltung: Sie unterstützen eine nachhaltige Entwicklung und schonen Ressourcen. Die gleichzeitige Umsetzung der beiden Bestrebungen gehört  zum Arbeitsalltag der Bauberaterinnen und Bauberater der Denkmalpflege. Sie setzen sich gemeinsam mit den Bauherrschaften und Bauschaffenden für gute Lösungen ein, welche Baudenkmäler möglichst authentisch erhalten und klimafit machen. Im Fachwerk 2023 haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Baudenkmal und Energie zusammengestellt. 

  • Fachwerk 2023: Baudenkmal und Energie

Tagungsbericht FORUM ENERGIE + BAUKULTUR vom 23. April 2024

Wie gelingt es, Klimaschutz, Energiemassnahmen und einen respektvollen Umgang mit der Baukultur in Einklang zu bringen? Das Forum Energie und Baudenkmal brachte die Beteiligten in diesem Spannungsfeld zusammen und vermittelte der Öffentlichkeit Fakten. An praktischen Beispielen wurde aufgezeigt, dass Spielräume für gute Lösungen vorhanden sind, um Klimaschutz, Energiemassnahmen und einen respektvollen Umgang mit dem Kulturerbe in Einklang zu bringen. 

Dialog für Klimaschutz, Energiewende, Baukultur

Tagungsbericht

Impressionen

Handbuch Energie und Baudenkmal

Historische Gebäude sind meist nicht für die Ansprüche konzipiert, die wir im Energiebereich aktuell an sie stellen. Die neuen technischen Mittel ermöglichen jedoch geeignete Anpassungen, die auf das Baudenkmal Rücksicht nehmen. Das Handbuch «Energie und Baudenkmal» vermittelt Grundlagenwissen und zeigt bautechnische Lösungsansätze auf.

Fenstersanierungen

Fenster prägen die äussere Erscheinung eines Gebäudes massgebend und sind oft ein integraler Bestandteil qualitätvoller Interieurs. Oft ist eine energetische Verbesserung der bestehenden Fenster möglich. Das Merkblatt der Denkmalpflegefachstellen von Stadt und Kanton Bern gibt über die geltende Praxis für Fensterrestaurierung und Fensterersatz in Baudenkmälern Auskunft.

Solaranlagen auf Baudenkmälern

Im Kanton Bern regeln die 2015 vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien  «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien», ob eine Baubewilligung für die Installation von Solaranlagen notwendig ist oder nicht. Anlagen in der Bau- und der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich bewilligungsfrei, wenn sie den Gestaltungshinweisen der Richtlinien entsprechen und somit «genügend angepasst» sind.  

Ist ein Baudenkmal mit K-Status (schützenswertes Objekt oder erhaltenswertes Objekt in einer Baugruppe) betroffen oder soll die Anlage in einem schützenswerten Ortsbild von nationaler Bedeutung mit dem höchsten Erhaltungsziel «A» erstellt werden, ist eine Baubewilligung notwendig. Die Denkmalpflege wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens um einen Fachbericht gebeten. Wenn die Solaranlage den Richtlinien entspricht und wenn keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Objekts oder des Ortsbilds resultiert, wird sie bewilligt. 

Aus der Prüfung durch die Denkmalpflege können gestalterische Verbesserungsmassnahmen hervorgehen oder auch der Hinweis, für die Platzierung einer Anlage nach Alternativen zu suchen. Die Interessenabwägung und der Entscheid liegen bei der Bewilligungsbehörde.

Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien»

Anhand von klaren Kriterien definieren die Richtlinien, ob eine Anlage in der Bau- oder in der Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig ist. Sie enthalten Gestaltungshinweise, anschauliche Skizzen und Fotos zahlreicher Beispiele für baubewilligungsfreie und für baubewilligungspflichtige Anlagen. Wenn Baudenkmäler betroffen sind, sind Solaranlagen in folgenden Fällen bewilligungspflichtig:

  • Bei K-Objekten, also bei den schützenswerten Objekten des Bauinventars und den erhaltenswerten Objekten, die entweder in einer Baugruppe liegen oder mit Vertrag oder Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt wurden.
  • In ISOS-Perimetern (ISOS = Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) und auf ISOS-Einzelelementen von nationaler Bedeutung.

Solaranlagen in schützenswerten Ortsbildern von nationalem Interesse

In schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung müssen Bauvorhaben zusätzlich auf ihre Ortsbild-Verträglichkeit hin geprüft werden. Nach den Bestimmungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes dürfen Solaranlagen diese Gebiete nicht wesentlich beeinträchtigen (Art. 18a, Abs. 3 RPG). Deshalb sind nicht nur die Auswirkungen einer Solaranlage auf das betroffene Einzelobjekt zu beurteilen, sondern auch die Auswirkungen auf das Ortsbild als Ganzes, insbesondere auf die Dachlandschaft. In der Verordnung über das ISOS wird dies noch ausgeführt. Es sind über den Einzelfall hinaus auch die potenziellen Auswirkungen von späteren gleichartigen Eingriffen mitzuberücksichtigen.

Falls eine wesentliche Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Bewilligungsbehörde zur Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz ENHK und für Denkmalpflege EKD verpflichtet. Diese Beurteilung fliesst in die Interessenabwägung durch die Bewilligungsbehörde ein.

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