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Baubewilligungsverfahren

Die Denkmalpflege erstellt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einen Fachbericht, ist jedoch nicht Bewilligungsbehörde.

Die Denkmalpflege beiziehen

Die Denkmalpflege ist beizuziehen, wenn Bauvorhaben sogenannte K-Objekte des kantonalen Bauinventars betreffen.  Die Daten des Bauinventars stehen der Öffentlichkeit online zur Verfügung.

  • Objekt im Bauinventar suchen

Die Denkmalpflege im Baubewilligungsverfahren

Die Denkmalpflege verfasst zuhanden der Baubewilligungsbehörde einen Fachbericht. Sie ist jedoch nicht Bewilligungsbehörde. Die Baubewilligung wird von der Gemeinde oder vom Regierungsstatthalter erteilt.

eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern

Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und elektronisch abgewickelt. Seit 1. März 2022 sind die Baugesuche elektronisch einzureichen und elektronisch zu bearbeiten.

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