Die Denkmalpflege erstellt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einen Fachbericht, ist jedoch nicht Bewilligungsbehörde.

Die Denkmalpflege beiziehen
Die Denkmalpflege ist beizuziehen, wenn Bauvorhaben sogenannte K-Objekte des kantonalen Bauinventars betreffen. Die Daten des Bauinventars stehen der Öffentlichkeit online zur Verfügung.
Die Denkmalpflege im Baubewilligungsverfahren
Die Denkmalpflege verfasst zuhanden der Baubewilligungsbehörde einen Fachbericht. Sie ist jedoch nicht Bewilligungsbehörde. Die Baubewilligung wird von der Gemeinde oder vom Regierungsstatthalter erteilt.
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und elektronisch abgewickelt. Seit 1. März 2022 sind die Baugesuche elektronisch einzureichen und elektronisch zu bearbeiten.