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Wettbewerb tête-à-tête

Ausschreibung

Reichen Sie jetzt Ihre Projektidee ein!

Die Kulturförderung des Kantons Bern schreibt zusammen mit der Stanley Thomas Johnson Stiftung den Wettbewerb tête-à-tête für partizipative Kooperationsprojekte zwischen Kultur und Schule ab dem Schuljahr 2027/28 aus. Der Wettbewerb fördert längerfristig im Schuljahr verankerte Projekte in allen Sparten des kulturellen Schaffens oder des Kulturerbes. Die Projekte sollen einen wirkungsvollen Impuls zur kulturellen Teilhabe aller Beteiligter ermöglichen.

Sowohl Kulturanbietende als auch Schulen können Projektideen eingeben.

Besonders willkommen sind Projekte im ländlichen Raum und mit regionaler Ausstrahlung z.B. durch Kooperationen mit lokalen Kulturinstitutionen zur gemeinsamen Projektumsetzung und/oder zur Umsetzung des Projektabschlusses. Für die Umsetzung dieser Aspekte werden zusätzliche Projektbeiträge zum maximalen Projektbeitrag von CHF 30'000 zur Verfügung gestellt.

Die Liste «Wettbewerb tête-à-tête – Ich suche / Ich biete» dient der Vermittlung möglicher Partnerschaften zwischen Schulen und Kulturschaffenden.

Weiter unten finden Sie eine Übersicht an bereits umgesetzten Projektideen zur Inspiration.

  • Wettbewerb tête-à-tête – Ich suche / Ich biete 

Wer wird gefördert? 

  • Berner Schulen von der Kindergartenstufe bis zur Sekundarstufe II (von der Bildungs- und Kulturdirektion anerkannte Schulen sowie deren Tagesschulen)
  • Professionelle, schulexterne (nicht an der Schule angestellte) Kulturschaffende aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern.
  • Kulturelle Einrichtungen aller Art mit Sitz im Kanton Bern. Auch vom Kanton Bern mit Leistungsvertrag subventionierte Kulturinstitutionen, sofern das Projekt nachweislich über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgeht und einen Mehrwert erwarten lässt.

Kulturschaffende, kulturelle Einrichtungen und Berner Schulen können Projekteingaben mit oder ohne bestehende Partnerschaft einreichen. Die Eingabe von Projektideen ohne Kooperationspartner/in wird gleichwertig behandelt. Der Fachbereich Kulturvermittlung unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Partnerschaft (kulturvermittlung@be.ch, 031 633 83 11).

Wie wird gefördert?

  • Mehrstufiges Wettbewerbsverfahren
  • Eingabe der Projektidee via elektronisches Gesuchsportal bis 31. Oktober 2026
  • Mit Beiträgen bis maximal CHF 30’000 pro Projekt an Honorare und Umsetzungskosten für professionelle Kulturschaffende/kulturelle Einrichtungen
  • Zusätzlicher Projektbeitrag von max. CHF 5'000 für die Umsetzung im ländlichen Raum (z.B. für Transportkosten und erhöhten Zeitaufwand) möglich
  • Zusätzlicher Projektbeitrag von max. CHF 5'000 für die Zusammenarbeit mit einer lokalen Kulturinstitution (zur Stärkung der lokalen Verankerung und regionalen Ausstrahlung) möglich
  • Die Ausarbeitung des Konzeptes wird mit CHF 2'000 pro Projekt entschädigt
  • Projektbeiträge durch Schulen, Gemeinden, Stiftungen etc. sind erwünscht

Was wird vorausgesetzt?

Fristgerechte Gesuchseingabe via Gesuchsportal bis 31. Oktober 2026

Das Projekt:

  • ist in den Regelunterricht integrierbar.
  • ermöglicht eine partnerschaftliche, längerfristige, partizipative Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern mit Kulturschaffenden/kulturellen Einrichtungen.
  • ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten und der künstlerischen Praxis und hat die Erweiterung der kulturellen und künstlerischen Ausdrucksweisen der beteiligten Personen im Fokus.
  • fördert in prozessorientierten Erfahrungs- und Gestaltungsräumen eine aktive Mitgestaltung und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler und aller am Projekt beteiligten Personen (alle Beteiligten können Kompetenzen und Fähigkeiten einbringen/entwickeln) und schafft Bezüge zu deren Lebenswelten.
  • fördert Kompetenzen wie kritisches Denken, Reflexion und Eigeninitiative.
  • strahlt in die Schule und die breite Öffentlichkeit aus, wirkt nachhaltig in der Region.
  • ist intensiv. Mindestens zwei Klassen im Kanton Bern sowie weitere Klassen der gleichen oder einer anderen Schule, profitieren von dem Projekt (z.B. durch konkrete Einbezüge, offene Ateliers, Projektpräsentationen).
  • wird auf Deutsch oder Französisch durchgeführt oder fördert die deutsch-französische Zweisprachigkeit im Kanton Bern.

Was wird nicht unterstützt? 

  • Der Wettbewerb wird u.a. aus dem Kulturförderungsfonds finanziert. Ein Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Kulturförderung des Kantons Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig, für das gleiche Vorhaben ein weiteres Gesuch bei der Kulturförderung des Kantons Bern einzureichen.
  • Die Stanley Thomas Johnson Stiftung ist Förderpartnerin des Wettbewerbs tête-à-tête und unterstützt den Wettbewerb seit dem Jahr 2015 mit einem substanziellen Beitrag. Ein zusätzliches Gesuch an die Stiftung durch die Antragstellenden wird dadurch hinfällig.

Wie wird der Wettbewerb durchgeführt?

Der Wettbewerb wird in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt.

Zur inhaltlichen/künstlerischen Begleitung stehen den Schulen und professionellen Kulturschaffenden/Kulturinstitutionen Mentor/innen zur Verfügung, die sie während der Projektentwicklung und späteren Projektumsetzung unterstützen:

Zyklus I: Sarah Hugentobler, sarahhugentobler@hotmail.com

Zyklus II & III: Anna Katharina Scheidegger, info.annakat@gmail.com

Sek II: Frantiček Klossner, cek@franticek.ch

Nehmen Sie mit den Mentor/innen Kontakt auf und besprechen Sie Ihre Projektidee bei Bedarf! 

Eingabe einer Projektidee bis 31. Oktober 2026 via Gesuchsportal

Die Eingabe der Projektidee skizziert folgende Inhalte:

  • Ziele und angestrebte Wirkungen des Projekts
  • Konkrete Umsetzung der Mitgestaltung am Projekt (inkl. Beschreibung der anvisierten Rollen der Beteiligten)
  • Verständnis einer ergebnisoffenen und partizipativen Vorgehensweise im Projekt
  • Erwerb und Teilen künstlerischer Kompetenzen und kultureller Kenntnisse
  • Mögliche Kooperationen, beispielsweise mit Kulturinstitutionen, sowie deren Bedeutung für die Umsetzung und/oder den Abschluss des Projekts
  • Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie konkrete Anpassungen an die beteiligten Alters- und Schulstufen.
  • Kurzporträts der beteiligten Kulturschaffenden mit Angaben zu ihrer künstlerischen Professionalität sowie ihren Erfahrungen in partizipativen Projekten
  • Sprachliche Umsetzung des Projekts (Deutsch, Französisch, bilingual Deutsch-Französisch usw.)

Bei Eingabe der Projektidee ist die Reservation des Termins «Dialogfenster» am 11. Januar 2027 obligatorisch.

Erarbeitung einer Projektskizze bis 11. Januar 2027

Die eingesetzte Fachjury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Bildung und Kultur, wählt in einem ersten Schritt die überzeugendsten Projektideen aus. Die Projektleitungen der ausgewählten Projektideen erweitern ihre Eingabe zu einer Projektskizze, die zusätzlich ein Projektbudget (Vorlage wird zur Verfügung gestellt) sowie Detailangaben zu den beteiligten Kulturschaffenden inkl. CV enthält. Sie präsentieren und diskutieren die Projektskizze mit der Fachjury am «Dialogfenster» am 11. Januar 2027.

Projektkonzept

Anschliessend wählt die Fachjury rund sieben Projekte zur Konzeption und Umsetzung aus. Die Ausarbeitung des Konzepts wird mit einer Pauschale von CHF 2'000 entschädigt.

Mitglieder der Fachjury

  • Luzius Engel – Co-Leiter Junge Bühne Bern, freier Theater- und Tanzschaffender
  • Michelle Beyeler - Stiftungsrätin Stanley Thomas Johnson Stiftung
  • Zweiter Sitz Stanley Thomas Johnson Stiftung vakant (Neubesetzung November 2026)
  • Anne Jäggi –Vorsteherin der Abteilung Kulturförderung (Amt für Kultur)
  • Carolin Fedier –Leiterin des Fachbereichs Kulturvermittlung, Abteilung Kulturförderung (Amt für Kultur)
  • Mélanie Cornu – Office de la culture, déléguée aux affaires francophones et bilingues

Wie werden die Projekte umgesetzt?

Umsetzung
Die ausgewählten Projekte werden erstmals mit mindestens zwei Klassen im Schuljahr 2027/28 umgesetzt.

Schulen können zweimal am gleichen Projekt (Erstdurchführung und Folgeumsetzung) teilnehmen, wenn andere Klassen in das Projekt involviert werden und/oder das Projekt in einem anderen Schulhaus der Schulorganisationseinheit stattfindet. Generell ist die Teilnahme von Schulen am Wettbewerb maximal zweimal in Folge möglich. Nach einer Pause von vier Jahren kann erneut ein Antrag auf Teilnahme an einem Projekt oder eine erneute Projekteingabe eingereicht werden.

Auswertung
Die Projektverantwortlichen dokumentieren ihre Erfahrungen und Resultate in einem Zwischen- und Schlussbericht sowie filmisch und/oder fotografisch. Diese Informationen geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Fördermassnahmen.

Zeitplan

1. Sept. bis 31. Okt. 2026

Eingabe der Projektidee via Gesuchsportal

Bis Mitte Dezember 2026

Einladung der Projektverantwortlichen der ausgewählten Projektideen zum «Dialogfenster»

11. Januar 2027

«Dialogfenster» mit der Fachjury: Projektskizze wird präsentiert und besprochen (Termin reservieren)

Bis Ende Januar 2027

Ausgewählte Projekte: Einladung, das Projektkonzept auszuarbeiten

Ende Februar 2027

Workshop mit allen Projektverantwortlichen zur Konzeptionsphase (Termin wird noch festgelegt)

Bis Ende März 2027

Konzeption des Projektes

Bis Herbst 2027

Austauschtreffen aller an den Projekten beteiligten Lehrpersonen und Kulturschaffenden (Termin wird noch festgelegt)

Ab Schuljahr 2027/28

Umsetzung der Projekte

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