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Beitragsgesuch an die Denkmalpflege des Kantons Bern einreichen

Ihr Beitragsgesuch an die Denkmalpflege des Kantons Bern können Sie entweder digital über das «Portal Denkmalpflege» einreichen oder das PDF-Formular herunterladen und per Post zustellen.

Adelboden, Gruebibad (Foto: David Bühler).

Wichtiger Hinweis

Bevor Sie ein Beitragsgesuch einreichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Denkmalpflege auf, um abzuklären, ob beitragsberechtigte Massnahmen vorliegen. Gesuche ohne vorgängige Kontaktaufnahme und Baubegleitung durch die Denkmalpflege können nicht berücksichtigt werden.

Beitragsgesuch digital einreichen

Über das «Portal Denkmalpflege» können Sie Ihr Beitragsgesuch an die Denkmalpflege des Kantons Bern auf digitalem Weg einreichen. Sie erhalten anschliessend sämtliche mit dem Gesuch in Zusammenhang stehenden Unterlagen via Portal, sofern dies rechtlich möglich ist (Verfügungen müssen weiterhin postalisch zugestellt werden).

Um ein Beitragsgesuch digital einzureichen, benötigen Sie ein BE-Login (AGOV) mit Identitätsprüfung (AGOV-Account mit der Authentifizierungsqualität AGOVaq250). Ist Ihr BE-Login / AGOV-Konto noch nicht identitätsgeprüft, können Sie dies während des Login-Prozesses vornehmen. Halten Sie dafür die Angaben bereit, die Sie auf dem Brief zu Ihrer Steuererklärung finden (ZPV-Nummer, Fall-Nummer, ID-Code, AHV-Nummer).

Falls Sie nicht im Kanton Bern steuerpflichtig sind, können Sie die Identitätsprüfung via Videoidentifikation vornehmen lassen.

  • Registrierung bei AGOV

  • Support bei technischen Problemen

Damit wir Ihr Gesuch bearbeiten können, benötigen wir mit der Gesuchseinreichung zwingend folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Scans sämtlicher Offerten oder Rechnungen, welche denkmalpflegerische oder erhaltende Massnahmen betreffen (als Basis für die Festlegung der Beitragshöhe) in einer PDF-Datei
  • Falls die Schlussrechnungen bereits vorliegen: Einzahlungsschein mit Zahlungsinformationen für die Auszahlung des Beitrags

Wenn Sie alle Unterlagen bereit haben, gelangen Sie hier zum Portal für das digitale Einreichen Ihres Gesuchs.

Portal Denkmalpflege

Gesuch einreichen durch Drittperson

Das Beitragsgesuch sollte wenn möglich durch die Eigentümerschaft eingereicht werden. Wird es durch eine Drittperson eingereicht, ist der Upload einer durch alle Eigentümerinnen und Eigentümer unterzeichnete Vollmacht mit der Gesuchseinreichung notwendig.

Beitragsgesuch per Post einreichen

Sie können das Beitragsgesuch als PDF-Formular herunterladen und auf Ihrem Computer offline oder von Hand ausfüllen. Um das Formular zu öffnen, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. Ein unterschriebener Ausdruck des ausgefüllten Formulars ist der Denkmalpflege per Post zuzustellen.

Häufige Fragen

Wir haben die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen für Sie zusammengestellt – damit Sie rasch finden, was Sie suchen.

Hinweise der Denkmalpflege und der Steuerverwaltung

Wer einen Beitrag der Denkmalpflege erhält, geht damit bestimmte Verpflichtungen ein – sowohl rechtlicher als auch steuerlicher Natur. 

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