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Hinweise der Denkmalpflege und der Steuerverwaltung

Wer einen Beitrag der Denkmalpflege erhält, geht damit bestimmte Verpflichtungen ein – sowohl rechtlicher als auch steuerlicher Natur. Ab gewissen Beitragshöhen sind eine Unterschutzstellung des Objektes sowie eine öffentliche Zugänglichkeit vorgeschrieben. Zudem müssen erhaltene Beiträge bei den steuerbaren Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden.

Amtsschreiber-, Doktor- und Pfarrerhaus: Das Wellauerhaus von 1820 hat eine bewegte Geschichte (Foto: Roland Juker).

Hinweise der Denkmalpflege (Unterschutzstellung)

Beiträge über 5'000 Franken* erfordern die Aufnahme des Objektes in das Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler durch Abschluss eines Unterschutzstellungsvertrages gemäss Denkmalpflegegesetz vom 8. September 1999 mit Anmerkung im Grundbuch.

Dies bedeutet, dass die Eigentümerschaft verpflichtet ist, bei der Planung künftiger Bauvorhaben an diesem Objekt die Denkmalpflege vorgängig beizuziehen. Beiträge über 10'000 Franken verpflichten die Eigentümerschaft nach der kantonalen Geldspielgesetzgebung, das Objekt sowie allfällige dazugehörige Pärke und Gartenanlagen bei Bedarf und auf Anfrage der Denkmalpflege öffentlich zugänglich zu machen.

* Hinweis: Der Regierungsrat hat am 6. Mai 2026 eine Anpassung der Denkmalpflegeverordnung (DPV) beschlossen. Sie tritt am 1. August 2026 in Kraft. Künftig ist eine Unterschutzstellung erst ab einem Beitrag von 10'000 Franken zwingend. Gemäss Übergangsbestimmung gilt diese Änderung für alle Beitragsgeschäfte, die am 1. August 2026 hängig sind oder danach eröffnet werden. Bis dahin kann das bestehende Formular «Beitragsgesuch» verwendet werden.

Hinweise der kantonalen Steuerverwaltung (Abzugsfähigkeit)

Steuerlich sind ausschliesslich diejenigen Unterhaltskosten abziehbar, die tatsächlich selbst getragen werden. Die in der Steuererklärung geltend gemachten Unterhaltskosten sind deshalb um die zugesprochenen Beiträge aus Budgetmitteln der Bildungs- und Kulturdirektion / aus Mitteln des Lotteriefonds der Sicherheitsdirektion zu reduzieren. Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Infoline der kantonalen Steuerverwaltung unter +41 31 633 60 01.

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