Ob grundsätzlich auf einem Gebäude oder auf einem Baudenkmal Solaranlagen möglich sind, regeln die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» vom Januar 2015. Werden die Richtlinien eingehalten, sind Solaranlagen bewilligungsfrei.
Auf Baudenkmälern sind Solaranlagen bewilligungspflichtig, wenn es sich um ein K-Objekt handelt, oder wenn ein ISOS-Perimeter betroffen ist. Sobald die gestalterischen Vorgaben aus den Richtlinien erfüllt sind, steht jedoch auch bei einem Baudenkmal einer Solaranlage nichts im Weg. Die Denkmalpflege wird zwar im Baubewilligungsverfahren beigezogen, sie prüft aber lediglich, ob das Vorhaben die Gestaltungsvorgaben der kantonalen Richtlinien erfüllt.