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Revision Bauinventar: Öffentliche Einsichtnahme gestartet

Ende 2020 hat die Denkmalpflege die Überprüfung der erhaltenswerten Inventarobjekte abgeschlossen. Nun ist ein weiterer Meilenstein erreicht: Vom 22. August bis und mit 20. Oktober 2022 liegen die überarbeiteten Bauinventare auf den Regierungsstatthalterämtern und online zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Rund 11’000 Objekte werden aus dem Bauinventar entlassen.

Das revidierte Baugesetz gibt vor, dass die Anzahl der im Bauinventar verzeichneten Objekte nicht mehr als sieben Prozent des Gesamtgebäudebestandes betragen darf. Deshalb überarbeitet die Denkmalpflege seit 2016 das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten Baugruppen und Inventarobjekte. Nachdem dieser Schritt für die Baugruppen bereits erfolgt ist – rund ein Viertel der etwa 2000 Baugruppen wurden aufgelöst –, ist aktuell die rechtliche Umsetzung bezüglich der Inventarobjekte im Gang. 43 Prozent der bis anhin erhaltenswerten Objekte müssen aus dem Inventar entlassen werden. Das entspricht rund 11’000 Objekten. Die Reduktion fällt in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich aus. Der prozentuale Anteil der im Bauinventar verzeichneten Objekte wird sich auch weiterhin von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Vor der öffentlichen Einsichtnahme hatten die Gemeinden Gelegenheit, sich zum Entwurf des angepassten Bauinventars zu äussern. Basierend auf den Rückmeldungen hat die Denkmalpflege die Inventarentwürfe falls nötig überarbeitet.

Entwürfe können auch online konsultiert werden

Vom 22. August bis und mit 20. Oktober 2022 können die Entwürfe des Bauinventars auf den jeweiligen Regierungsstatthalterämtern eingesehen werden. Von der Teilrevision sind insgesamt 261 Gemeinden in den neun mehrheitlich deutschsprachigen Verwaltungskreisen betroffen. Die Entwürfe sind auch auf den Webseiten der Gemeinden und der kantonalen Denkmalpflege einsehbar. In den Gemeinden des Berner Jura und in einigen Gemeinden mit älteren Inventaren aus der Anfangszeit der Inventarisation wurde die Revision bereits 2021 abgeschlossen.

Alle, die von der Teilrevision des Bauinventars unmittelbar in ihren Interessen betroffen sind, können sich dazu äussern: zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch die Gemeinden oder andere Institutionen. Im Anschluss an die Einsichtnahme beantwortet die Denkmalpflege die erhaltenen Eingaben. Danach folgt die Inkraftsetzung der teilrevidierten Inventare mit Verfügungen des Amtes für Kultur der Bildungs- und Kulturdirektion.

  • Weitere Informationen und Inventarentwürfe

  • Die Revision des Bauinventars im Fachwerk 2021

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