Kulturgutscheine sind finanzielle Beiträge an Kulturprojekte und -reisen. Einerseits erhalten Workshops, Aufführungen, Konzerte und Lesungen Beiträge an das Honorar von schulexternen professionellen Kulturschaffenden. Andererseits erhalten Klassenreisen an Kulturorte – beispielsweise Reisen zu Museen oder zu archäologischen Stätten – Beiträge an Reisekosten.
Schulen buchen Kulturgutscheine entweder von der Angebotspalette oder beantragen Kulturgutscheine für eigene Vorschläge. Die Angebotspalette für Kulturgutscheine stellt eine Auswahl von Workshops, Aufführungen, Konzerten, Lesungen und Kulturorten bereit. Wenn Lehrpersonen und Schulleitungen ein eigenes Kulturprojekt entwickeln, können sie für dieses ebenfalls ein Gesuch einreichen.
Eingabefrist:
Kulturgutscheine müssen mindestens einen Monat vor Projektstart beantragt werden.
Kontingentierung der Kulturgutscheine pro Schuljahr:
Es gilt die Regel: Pro Klasse/Gruppe und Schuljahr darf maximal ein Projektgutschein und ein Reisegutschein beansprucht werden. Die Einhaltung der Regel ist bei der Gesuchseingabe per Selbstdeklaration zu bestätigen.
Tipp: Sprechen Sie sich mit den relevanten Lehrpersonen ab, um die Regel einhalten zu können. Bei Regelbruch wird der gewährte Beitrag zurückgefordert.
Beantragen Sie zum ersten Mal einen Kulturgutschein?
Folgen Sie der Anleitung «Wie beantrage ich einen Kulturgutschein?»
Wer wird gefördert
- Beitragsberechtigt: Berner Klassen/Gruppen von der Kindergartenstufe bis zur Sekundarstufe II (von der Bildungs- und Kulturdirektion anerkannte Schulen sowie deren Tagesschulen)
- Antragsberechtigte Personen: Kulturverantwortliche in Schulen, Lehrpersonen, Schulleitungen, Mitarbeitende von Tagesschulen
Wie wird gefördert
- Pro Klasse/Gruppe und Schuljahr darf maximal ein Projektgutschein und ein Reisegutschein beansprucht werden.
- Mit Beiträgen bis maximal CHF 800 pro Klasse/Gruppe und maximal CHF 10`000 pro Projekt: Auszahlung nach Eingabe des Feedbacks/Abschlussberichts an die Schulen
- Zusätzliche Beiträge durch Schule oder Gemeinde sind nicht Voraussetzung
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
- Der künstlerisch-kulturelle Aspekt steht im Fokus.
- Projekte: Unterstützt wird die Zusammenarbeit mit schulexternen professionellen Kulturschaffenden – (Mit-)Finanzierung Honorar.
- Reisen: Die Reisen führen an Kulturorte des Kantons Bern. Das heisst in erster Linie Aufführungsstätten aller Sparten, Museen, Theater, Galerien, Denkmäler und Archäologische Stätten. (Bei französischsprachigen Schulen werden auch Reisen in französischsprachige Kantone – FR, GE, JU, NE, VD, VS – unterstützt.)
- Die Projekte und Reisen werden im obligatorischen oder fakultativen Unterricht veranstaltet.
- Fristgerechte Gesuchseingabe: spätestens einen Monat vor dem Projekt- bzw. Reisestart (z.B. am 1. November beim Projektstart am 1. Dezember) und maximal ein Jahr im Voraus
- Vollständige Eingabe/Unterlagen
Was wird nicht unterstützt
- Angebote, welche bereits durch das Amt für Kultur des Kantons Bern unterstützt werden.
- Dasselbe Projekt kann ausschliesslich durch einen Beitrag unterstützt werden (durch einen Reisegutschein oder einen Projektgutschein oder durch ein KidS-Beitrag)
- Projektkosten, die über den definierten Maximalbeiträgen für Honorare liegen.
- Reisekosten, die über der günstigsten Reisevariante (öffentlicher Verkehr, maximal CHF 15 pro Teilnehmer/in wie SBB-Schultageskarte) oder die über dem beantragten/bewilligten Betrag liegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kulturgutschein. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Sollten sie frühzeitig ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit, dass vor Jahresende keine weiteren Kulturgutscheine bewilligt werden können.