für ausgewählte Kulturangebote für Schulen im Kanton Bern mit Umsetzung in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028
Die Kulturförderung des Kantons Bern schreibt die Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen aus, die über mehrjährige Erfahrung in der Projektorganisation und -realisation von Kulturvermittlung in Schulen verfügen.
Wer wird gefördert?
- Kulturelle Vereinigungen (Organisation, Institution, Kollektiv, Gruppe, Ensemble, Stiftung etc.), die mit dem Kanton Bern keinen Leistungsvertrag abgeschlossen haben und die seit mindestens zwei Jahren ihren Sitz im Kanton Bern haben sowie über mehrjährige Erfahrung in der Projektorganisation und -realisation von Kulturvermittlung in Schulen verfügen.
- Vom Kanton Bern mit Leistungsvertrag unterstützte kulturelle Institutionen oder Organisationen, deren eingereichtes Vermittlungsangebot nachweislich über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgeht und einen zusätzlichen Mehrwert erwarten lässt.
Wie wird gefördert?
- Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 30. November 2025
- Pro kultureller Vereinigung stellt die Kulturförderung des Kantons Bern pro Schuljahr CHF 15'000 bis CHF 60'000 für die Koordinations-, Umsetzungs- und Auswertungskosten des Angebots zur Verfügung.
- Zusätzliche Finanzierung via Drittmittel
Was wird vorausgesetzt?
Ihre kulturelle Vereinigung ist in der Lage, qualitativ hochwertige Angebote in der schulischen Kulturvermittlung (Aufführungen, Workshops etc.) in grösserem Umfang zu ermöglichen. Mit Ihrem Vermittlungsangebot bieten Sie den Schulklassen im obligatorischen Unterricht einen niederschwelligen Zugang zu kulturellen oder künstlerischen Inhalten, die einmalig (z.B. eine Aufführung) oder wiederkehrend (z.B. zwei bis drei Workshops) angeboten werden. Diese erlauben den Schulklassen rezeptiv/interaktiv/partizipativ angelegte Erfahrungs- oder Austauschmöglichkeiten mit professionellen Kulturschaffenden in einer oder mehreren Sparten des kulturellen Schaffens oder dem kulturellen Erbe. Wünschenswert, aber nicht zwingend ist die Durchführung des Angebotes in beiden Sprachregionen des Kantons oder sogar mit einem zweisprachigen Vermittlungsansatz.
- Ihr Angebot kann im Laufe des jeweiligen Schuljahres an rund zehn unterschiedlichen Standorten (z.B. Schulen und/oder anderen Aufführungsorten) in unterschiedlichen Regionen im Kanton Bern durchgeführt werden.
- Sie verfügen über einen langjährigen Leistungsausweis in der Kulturvermittlung und setzen Ihr Projekt mit professionellen Kulturschaffenden um.
- Ein Finanzbedarf liegt vor und Sie akquirieren einen Teil der Finanzierung via Drittmittel.
- Die Gesuchseingabe erfolgt fristgerecht.
- Die eingereichten Unterlagen sind vollständig.
Einzureichende Unterlagen:
- Projektbeschrieb: Eine aussagekräftige Darstellung des geplanten Angebots erfolgt direkt über Eingabefelder im Gesuchsportal.
Alle folgenden Unterlagen sind auf unserem elektronischen Gesuchsportal hochzuladen:
- Nachweis des Sitzes im Kanton Bern (z.B. Statuten, Zweckbestimmung)
- Kurzlebensläufe der am Projekt beteiligten Kulturschaffenden, Kulturvermittelnden und kulturmanagenden Personen mit dem Fokus Kulturvermittlung
- Dokumentation der bisherigen professionellen Tätigkeit der kulturellen Vereinigung in der Kulturvermittlung mit Angaben von Referenzprojekten
- Projektbudget und Finanzierungsplan
Was wird nicht unterstützt?
Wie werden die Kulturangebote ausgewählt und umgesetzt?
Fachjury:
Die Eingaben werden von einer Fachjury evaluiert, die eine Auswahl der Angebote vornimmt. Aus den Bewerbungen liest die Fachjury rund zehn Angebote aus. Es liegt im Ermessen der Fachjury, vom beantragten Betrag abzuweichen und eine angepasste Finanzierung zu empfehlen.
Bescheid:
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich bis Mitte Februar 2026 schriftlich über die Entscheide informiert.
Umsetzung:
Die ausgewählten Angebote der Ausschreibung im Jahr 2025 werden in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 umgesetzt.
Wir schliessen mit Ihnen für das entsprechende Angebot eine Vereinbarung über zwei Schuljahre ab. Sie übernehmen die Koordination, Umsetzung und die Auswertung des Angebotes. Die Kulturförderung des Kantons Bern unterstützt das Angebot mit einem substantiellen Beitrag und übernimmt die Publikation der Angebote via Webpräsenz von «Kultur und Schule» zu Beginn der Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 sowie mit weiteren Kommunikationsmassnahmen.
Ausblick:
Es ist vorgesehen, «prêt-à-participer» alle zwei Jahre auszuschreiben und die Projektbeiträge für jeweils zwei Jahre zu vergeben.
Auskünfte
Weitere Auskünfte erteilen Renate Schär (031 636 55 36) und Carolin Fedier (031 633 84 34).