Einstufungsüberprüfung ausserhalb der Revision
Die Überprüfung der Einstufung der rund 25'000 erhaltenswerten Objekte findet im Rahmen der laufenden Revision (Projekt Bauinventar 2020) statt. Bis zur rechtlichen Umsetzung der revidierten Inventare bleiben die aktuell geltenden Bauinventare in Kraft.
In letzter Zeit erhält die Denkmalpflege vermehrt Anfragen von Eigentümerinnen und Eigentümern, die wissen möchten, ob ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird oder nicht. Die Denkmalpflege darf sich zu dieser Frage vor Abschluss des Revisionsprozesses aus rechtlichen Gründen nur im Baubewilligungsverfahren, d.h. im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben, äussern.
Eine zusätzliche Einschränkung gilt bei Gemeinden, die das Bauinventar im Rahmen einer Ortsplanung grundeigentümerverbindlich in ihren Plänen und Vorschriften (Zonen-/Schutzplan sowie Baureglement) verankert haben: Hier besteht vor Abschluss des Revisionsprozesses nur bei der nächsten Überarbeitung des Nutzungsplans, nicht aber im Baubewilligungsverfahren, ein Anspruch auf eine Auskunft (Art. 10d Abs. 2 BauG).
Das Projektteam Bauinventar 2020 bittet die Verantwortlichen in den Gemeinden, Anfragen von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Einstufung ihres Objekts direkt zu beantworten, sofern diese ausserhalb eines Baubewilligungs- bzw. Nutzungsplanverfahrens eingehen (s. weiter unten). Die Einstufungen können dem rechtsgültigen Exemplar des Bauinventars entnommen werden, das bei den Gemeinden in gedruckter Form aufliegt. Es bleibt bis zur rechtlichen Umsetzung der revidierten Inventare in Kraft.
Gesuche der Eigentümerschaft um Einstufungsüberprüfung im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens bzw. Nutzungsplanverfahrens hingegen können – gerne mit einer Kopie des Baugesuchs – an die Denkmalpflege weitergeleitet werden. Nimmt die Zahl der Gesuche um Einstufungsüberprüfung, die bei der Denkmalpflege eintreffen, zu, verzögert dies letztlich die Überprüfung der erhaltenswerten Objekte und die Revision der Inventare als Ganzes.
Fragen und Antworten zum Thema Einstufungsüberprüfung
Die folgenden Beispiele fassen die oben aufgeführten Inhalte noch einmal zusammen und sollen Ihnen helfen, Fragen und Anliegen der Eigentümerinnen und Eigentümer Ihrer Gemeinde beantworten zu können. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich!
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 4/2017