Rechtliche Verbindlichkeit der Strukturgruppen
Seit einigen Jahren bezeichnet die Denkmalpflege in den Inventaren neben Baugruppen auch sogenannte Strukturgruppen. Das aktualisierte Musterbaureglement des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) äussert sich neu zur rechtlichen Verbindlichkeit der Strukturgruppen.
Im Newsletter 4/2017 hat die Denkmalpflege das Instrument der Strukturgruppe näher vorgestellt (vgl. Newsletter Nr. 4/2017, Häufig gestellte Fragen).
Seither hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) das aktualisierte Musterbaureglement aufgeschaltet. Unter dem Punkt «Strukturerhaltungsgebiete» (Art. 512) finden sich Erläuterungen zum Instrument der Strukturgruppe und dessen rechtlicher Verbindlichkeit:
Grundlage für die Ausscheidung bilden die Strukturgruppen des Bauinventars der [jeweiligen] Gemeinde […]. Auch Strukturerhaltungsgebiete sind [wie Baugruppen] Gebiete, welche mit einem Schutzgebiet gemäss Art. 86 Baugesetz überlagert sind. Wichtig bei ihrer Erneuerung und Entwicklung ist primär die Erhaltung des quartiertypischen Charakters. Dieser wird in aller Regel durch Volumen, Stellung und Fassadengestaltung der Bauten sowie durch die Qualität der Aussenräume geprägt.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2018