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Häufige Fragen

Werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern über den Zeitpunkt der öffentlichen Einsichtnahme informiert?

Da die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften heute aus Datenschutzgründen nicht mehr im Bauinventar vermerkt werden, können sie von der Denkmalpflege nicht direkt informiert werden.

Voraussichtlich im Sommer 2022 findet die öffentliche Einsichtnahme in die Inventarentwürfe statt. Die Denkmalpflege wird die Gemeinden frühzeitig über den genauen Zeitpunkt in Kenntnis setzen und sie bitten, die Einwohnerinnen und Einwohner via Webseite und – falls vorhanden – kommunalem Publikationsorgan darüber zu informieren.

Die Einsichtnahme wird von der Denkmalpflege zudem im entsprechenden Amtsanzeiger angekündigt. Weitere Kommunikationsmassnahmen zur Information der breiten Öffentlichkeit und damit auch der Eigentümerschaften sind geplant.

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2022

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