Das kantonale Bauinventar erfasst, beschreibt und bewertet Baudenkmäler. Es bildet eine fundierte Grundlage für die praktische Arbeit der Denkmalpflege. Nur was bekannt ist, kann erhalten, gepflegt und an nachfolgende Generationen weitergegeben werden. Im Auftrag des Grossen Rates überarbeitet die kantonale Denkmalpflege das Inventar innerhalb von fünf Jahren.
Mit dem Bauinventar stellt die Denkmalpflege nicht nur den Gemeinden und den Eigentümerinnen und Eigentümern, sondern auch der Öffentlichkeit eine qualifizierte Gesamtschau des historischen Baubestandes im Kanton zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen für das Bauinventar sind im Bau- und im Denkmalpflegegesetz des Kantons Bern sowie in den dazugehörenden Verordnungen festgehalten.
Reduktion des Bauinventars – ein Auftrag des Grossen Rates
In der Januarsession 2015 nahm der Grosse Rat die Kulturpflegestrategie des Kantons Bern zur Kenntnis. Gleichzeitig verabschiedete er elf Planungserklärungen. Drei der Planungserklärungen betrafen das Bauinventar. Sie forderten eine Überarbeitung des Inventars innerhalb von fünf Jahren und eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten von 6 % des gesamtkantonalen Baubestandes.
In der Januar- und der Junisession 2016 hat der Grosse Rat über die Revision des Baugesetzes beraten und entschieden, eine Obergrenze an Inventarobjekten von 7 % im Baugesetz zu verankern. Die Reduktion des Inventars von heute knapp 10 auf zukünftig 7 % soll innerhalb von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten des revidierten Baugesetzes erfolgen.
Projekt Bauinventar 2020 – Vorgehen
Um den Auftrag des Grossen Rates zu erfüllen, wird die kantonale Denkmalpflege das Bauinventar in den kommenden Jahren überarbeiten. Innerhalb von fünf Jahren bestimmt die Fachstelle Baugruppen und Inventarobjekte, die aus dem Bauinventar entlassen werden sollen. Gleichzeitig bereitet sie die formelle Revision des Bauinventars (rechtliche Umsetzung) vor.
In einem ersten Schritt werden seit Anfang 2016 die Baugruppen und anschliessend von 2017–2020 die rund 25'000 erhaltenswerten Objekte im Bauinventar überprüft.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2017