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Aktuelle Ausschreibungen

BERNER FILMPREIS, AUSSCHREIBUNG 2022

Die Berner Filmförderung schreibt im März die Berner Filmpreise 2022 aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Berner Filmschaffende oder Produzentinnen und Produzenten. Zugelassen sind aktuelle, professionell hergestellte längere und kürzere Berner Kino- und Festivalfilme, die die formalen Zulassungskriterien der Berner Filmförderung gemäss Richtlinien erfüllen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen Fachjury bestimmt. Die detaillierte Ausschreibung erfolgt Ende März auf der Website der Kulturförderung des Kantons Bern und gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen (Kulturförderung Kanton Bern/Aktuell).

Am Montag, den 14. November 2022, findet im Zentrum Paul Klee in Bern die Preisverleihung statt.

BILDENDE KUNST, FOTOGRAFIE UND ARCHITEKTUR: AUSSCHREIBUNG DER STIPENDIEN 2022

Die kantonale Kulturförderung schreibt die Stipendien für Bildende Kunst, Fotografie und Architektur aus. Mit den Stipendien sollen ausgewählte professionelle bernische Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende sowie Kulturvermittelnde der entsprechenden Sparten die Möglichkeit erhalten, ausserordentliche Werke bzw. Vermittlungsprojekte zu realisieren, einzigartige Recherchen, Studien oder Projekte im Rahmen ihres Werks zu erarbeiten und/oder einen finanziellen Spielraum für das konsequente Schaffen und Weiterentwickeln ihrer künstlerischen bzw. kunstvermittelnden Arbeit zu bekommen.

Die Ausschreibung gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen. Bewerbungsfrist ist der 29. April 2022.

MUSIK: ENTR’ACTE-STIPENDIEN 2022

Die kantonale Kulturförderung schreibt die Entr'acte-Stipendien 2022 aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kulturschaffende der Sparte Musik mit einem überzeugenden künstlerischen Leistungsausweis. Die Stipendien bieten ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern individuell gestaltbaren Freiraum ohne Produktionsdruck, die Möglichkeit die eigenen Kompetenzen in Bezug auf das eigene künstlerische Schaffen zu erweitern und/oder die eigene künstlerische Position zu reflektieren.

Die Ausschreibung gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen. Bewerbungsfrist ist der 22. April 2022.

BILDENDE KUNST: WERK-BUCH / ŒUVRE DʼARTISTE 2023 – AUSSCHREIBUNG

Die kantonale Kulturförderung schreibt das WERK-BUCH / ŒUVRE DʼARTISTE 2023 aus. Die Ausschreibung richtet sich an bernische Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende mit überzeugendem Leistungsausweis und bietet Ihnen Möglichkeit, ihr Schaffen in einer Monografie zu dokumentieren oder ein Künstlerbuch zu konzipieren und so ihre Arbeit einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
Bewerben können sich auch Kunstvermittelnde, die sich professionell dem Verbreiten von Kunstschaffen widmen und ein WERK-BUCH / ŒUVRE DʼARTISTE konzipieren, das sich zwingend mit bernischem Kunstschaffen oder einer/einem Kunstschaffenden mit Bernbezug befasst.
Die Resultate der Ausschreibung WERK-BUCH / ŒUVRE DʼARTISTE werden Ende 2023 gemeinsam der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Ausschreibung gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen. Bewerbungsfrist ist der 15. April 2022.

SPARTENÜBERGREIFENDE AUSSCHREIBUNG: AUSLANDSTIPENDIEN IN PARIS UND NEW YORK, AUFENTHALTE 2023 – LETZTE TAGE!

Die kantonale Kulturförderung schreibt die Auslandstipendien für die Aufenthalte 2023 aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Berner Kulturschaffende jeden Alters mit überzeugendem Leistungsausweis aus den Sparten Design, Kunst, Fotografie, Architektur, Literatur, Musik, Theater und Tanz.

Die Ausschreibung gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen. Bewerbungsfrist ist der 31. März 2022.

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Mit Ausschreibungen und Auszeichnungen in Form von Preisen, Stipendien und Werkbeiträgen an Kulturschaffende setzt die Kulturförderung des Kantons Bern eigene, von weiteren Förderstellen unabhängige Förderakzente.

Daneben können Kulturschaffende beim Kanton Bern für ihre Projekte laufend Unterstützungsgesuche einreichen. In diesem Fall ist ein gleichzeitiges Gesuch bei der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde bzw. anderen Kantonen oder dem Bund zwingend. Der Kanton Bern unterstützt mit dieser Komplementärförderung ergänzend zu anderen öffentlichen Förderstellen. Die Merkblätter und Richtlinien zur Gesuchseingabe finden Sie auf unserer Website.

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