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Rechtliche Grundlagen Denkmalpflege

Im Kanton Bern sind die Bestimmungen zur Denkmalpflege auf das Denkmalpflegegesetz und die Baugesetzgebung aufgeteilt. Auf Bundesebene gilt bei der Erfüllung der Bundesaufgaben das Natur- und Heimatschutzgesetz, welches den Erhalt und den Schutz von Kulturdenkmälern und Ortsbildern vorschreibt. In internationalen oder europäischen Konventionen und Charten werden gemeinsame Vereinbarungen zwischen den Staaten zum Schutz und zur Pflege des kulturellen Erbes festgehalten.

 

Kantonale Ebene

Im Denkmalpflegegesetz und in der Denkmalpflegeverordnung werden die Grundsätze, die Unterschutzstellung, der Umgang mit beweglichen Denkmälern, die Archäologie, das Beitragswesen und die Organisation der denkmalpflegerischen Arbeit geregelt.

  • Das Baugesetz regelt die praktischen Vorgaben für den Umgang mit Baudenkmälern (vgl. insbesondere Art. 9, 9a, 10 und 10a-f BauG).
  • Die Detailregelungen für das Bauinventar finden sich in der Bauverordnung (vgl. Art. 13 und 13a-d BauV).
  • Die Vorschriften im Baubewilligungsverfahren sind im Dekret über das Baubewilligungsverfahren (vgl. insbesondere Art. 7, 11, 13, 14, 22, 26 und 27 BewD) festgelegt.
  • Denkmalpflegegesetz

  • Denkmalpflegeverordnung

  • Baugesetz Kanton Bern

  • Bauverordnung Kanton Bern

  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren Kanton Bern

Bundesebene

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung nimmt der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet.

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die dazugehörende Verordnung (NHV) regeln die Pflichten und Kompetenzen des Bundes bei der Erfüllung seines verfassungsmässigen Auftrages.

Internationale Vereinbarungen

Internationale Konventionen halten zwischenstaatliche Vereinbarungen zum Schutz und zur Pflege des kulturellen Erbes fest.

Die Charten von ICOMOS legen internationale Standards im Umgang mit dem kulturellen Erbe fest. Ihnen kommt auf fachtechnischer Ebene grosse Bedeutung zu, rechtlich sind sie jedoch nicht bindend.

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