Die Kulturförderung des Kantons Bern fördert die kulturelle Teilhabe von Kindern im Vorschulalter.
Bei Kulturprojekten im Bereich frühkindliche Bildung erforschen Kinder inspiriert von Kulturschaffenden und Betreuungspersonen z.B. Kulturinstitutionen, ihre eigene Kita und andere Orte. Sie machen sinnliche, kulturelle, künstlerische Erfahrungen und nutzen die geschaffenen Freiräume, um im kreativen Tun ihre Umwelt und ihr Umfeld zu entdecken. Kinder sollen dadurch in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit, ihrer Selbstwirksamkeit und in der Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Ziel ist, einen generationenübergreifenden Dialog aller am Projekt beteiligten Personen zu ermöglichen – ein gemeinsamer Prozess, der als Ko-Konstruktion bezeichnet wird.
Von 2025 bis 2027 fördern die Burgergemeinde Bern und die Kulturförderung des Kantons Bern in Zusammenarbeit Projekte im Bereich frühkindliche Bildung.
Wer wird gefördert
- Professionelle Kulturschaffende aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern.
- Kitas mit Sitz im Kanton Bern
Professionelle Kulturschaffende und Kitas reichen gemeinsam ein Gesuch für einen Unterstützungsbeitrag ein. Die/Der Kulturschaffende ist als Projektleitung die Ansprechperson für die Förderstellen.
Wie wird gefördert
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
- Der maximale Projektbeitrag für ein konkretes Kulturprojekt in einer bereits konkret benannten Berner Kita liegt pro Förderstelle bei CHF 3'500 (total maximal CHF 7'000).
- Pro Förderstelle und Jahr stehen für alle Projekte maximal CHF 25'000 zur Verfügung.
- Von den Beitragsempfängerinnen und -empfängern wird erwartet, dass sie sich im Quartal 4/2027 an einer gemeinsamen Auswertung der Förder-Pilotphase beteiligen.
Eingabe bis: | Bescheid bis / Projektbeginn nach: |
16. Mai 2025 | 18. Juli 2025 |
25. Juli 2025 | 26. September 2025 |
26. September 2025 | 28. November 2025 |
Was wird vorausgesetzt
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen: detaillierter Projektbeschrieb, Lebensläufe der Kulturschaffenden, Budget und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Finanzierungspartner und -partnerinnen (können nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
Ein Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Kulturförderung des Kantons Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig, für das gleiche Vorhaben ein weiteres Gesuch bei der Kulturförderung des Kantons Bern einzureichen.