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Kulturprojekte im Bereich frühkindliche Bildung

Die Kulturförderung des Kantons Bern fördert die kulturelle Teilhabe von Kindern im Vorschulalter.

Bei Kulturprojekten im Bereich frühkindliche Bildung erforschen Kinder inspiriert von Kulturschaffenden und Betreuungspersonen z.B. Kulturinstitutionen, ihre eigene Kita und andere Orte. Sie können sinnliche, kulturelle, künstlerische Erfahrungen machen und die geschaffenen Freiräume nutzen, um im kreativen Tun ihre Umwelt und ihr Umfeld zu entdecken. Kinder sollen dadurch in ihre Wahrnehmungsfähigkeit, ihre Selbstwirksamkeit und in der Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Ziel ist ein generationenübergreifender Dialog aller am Projekt beteiligten Personen zu ermöglichen – ein gemeinsamer Prozess, der als Ko-Konstruktion bezeichnet wird.

Innerhalb einer Pilotphase (2022-2024) fördern die Burgergemeinde Bern und die Kulturförderung des Kantons Bern in Zusammenarbeit Projekte im Bereich frühkindliche Bildung.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Kulturschaffende aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern.
  • Kitas mit Sitz im Kanton Bern

Professionelle Kulturschaffende und Kitas können gemeinsam ein Gesuch für einen Unterstützungsbeitrag einreichen. Die/Der Kulturschaffende ist als Projektleitung die Ansprechperson für die Förderstellen. 

Wie wird gefördert

  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal

Der maximale Projektbeitrag für ein konkretes Kulturprojekt in einer bereits konkret benannten Berner Kita liegt pro Förderstelle bei CHF 3'500 (insgesamt maximal CHF 7'000). Maximal stehen CHF 25'000 pro Förderstelle und Jahr zur Verfügung.

Von den Beitragsempfängerinnen und -empfängern wird erwartet, dass sie sich im Quartal 4/2024 an einer gemeinsamen Auswertung der Förder-Pilotphase beteiligen.

Was wird vorausgesetzt

Die finanzielle Beteiligung der Burgergemeinde Bern wird vorausgesetzt. Gesuche müssen zeitgleich an die Kulturförderung Kanton Bern und an die Burgergemeinde Bern gerichtet werden. Zudem:
 
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen: detaillierter Projektbeschrieb, Lebensläufe der Kulturschaffenden, Budget und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Finanzierungspartner und -partnerinnen (können nachgereicht werden)

Wann ist das Gesuch einzugeben

  • Eingabe bis 16.2.2024 bei Projektbeginn nach 5.4.2024
  • Eingabe bis 19.4.2024 bei Projektbeginn nach 7.6.2024
  • Eingabe bis 24.5.2024 bei Projektbeginn nach 12.7.2024
  • Eingabe bis 9.8.2024 bei Projektbeginn nach 27.9.2024
  • Eingabe bis 4.10.2024 bei Projektbeginn nach 22.11.2024

Was wird nicht unterstützt

Ein Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Kulturförderung des Kantons Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig, für das gleiche Vorhaben ein weiteres Gesuch bei der Kulturförderung des Kantons Bern einzureichen.

  • Gesuchsportal

  • Vorlage Budget- und Finanzierungsplan

  • Anleitung – Wie stelle ich ein Gesuch?

  • Vorlage Projektbeschrieb

  • Kulturförderung der Burgergemeinde Bern

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