Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltungen von Berner Kulturschaffenden oder. Veranstaltungen über Berner Kultur und Geschichte, die durch Qualität und eine besondere Relevanz für den Kanton Bern überzeugen.
Wer wird gefördert
- Professionelle Berner Kulturschaffende
- Professionelle Kulturschaffende mit Veranstaltung im Kanton Bern
Wie wird gefördert
- Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischem Risiko
- Benefizveranstaltungen