Unterstützt werden nichtkommerzielle, öffentliche Veranstaltungen von Kulturschaffenden mit Bezug zum Kanton Bern sowie Veranstaltungen über Berner Kultur und Geschichte, die durch Qualität und eine besondere Relevanz für den Kanton Bern überzeugen.
Wer wird gefördert
- Professionelle Kulturschaffende mit Bezug zum Kanton Bern
- Professionelle Kulturschaffende mit Veranstaltung im Kanton Bern
Wie wird gefördert
- Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischem Risiko
- Benefizveranstaltungen