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Spartenübergreifende Förderung – kulturelle Veranstaltungen

Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltungen von Berner Kulturschaffenden oder. Veranstaltungen über Berner Kultur und Geschichte, die durch Qualität und eine besondere Relevanz für den Kanton Bern überzeugen.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Berner Kulturschaffende
  • Professionelle Kulturschaffende mit Veranstaltung im Kanton Bern

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischem Risiko
  • Benefizveranstaltungen
     
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Spartenübergreifende Förderung

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

  • Programmbeiträge – Förderung von Kulturprogrammen und Veranstaltungsreihen

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