Der Kanton Bern fördert Kulturveranstaltende aus allen Sparten mit jährlichen oder saisonalen Beiträgen an Kulturprogramme und Veranstaltungsreihen (Programmbeiträgen). Relevant für einen Beitrag ist ein künstlerisch innovatives und eigenständiges Programm mit professionellen Kulturschaffenden.
Kulturveranstaltende, die einen Programmbeitrag erhalten, können im betreffenden Zeitraum keine weiteren Gesuche um Beiträge an zusätzliche Veranstaltungen im Kanton Bern einreichen. Ausserdem sind zusätzliche Beiträge an die auftretenden Kulturschaffenden für die im Programm enthaltenen Veranstaltungen ausgeschlossen.
Neue Eingabefristen für Gesuche um Programmbeiträge
Ab dem 1. November 2025 gelten für Gesuche um Programmbeiträge dieselben Eingabefristen wie für Gesuche um alle anderen Arten von Projektbeiträgen: spätestens zwei Monate vor Programmbeginn.
Eine Übergangsphase von sechs Monaten ist vorgesehen.
Wer wird gefördert
- Gefördert werden Konzertreihen, Kunsträume, Konzertlokale, Lesungsreihen, Kleinkunstbühnen, Gastspiel- und Theaterhäuser, Filmzyklen und weitere Kulturprogramme, die mindestens vier unterschiedliche, im Verlauf des Zeitraums (mindestens ein Monat) stattfindende Kulturveranstaltungen bzw. Programmpunkte umfassen.
- Programmbeiträge richten sich an Kulturveranstaltende, welche Kulturschaffenden eine Auftrittsgelegenheit bieten wie auch an Kulturschaffende, welche für ihr eigenes Programm eine Veranstaltungsreihe organisieren.
Wie wird gefördert
- Einmaliger Programmbeitrag: je nach Beitragshöhe erfolgt die Auszahlung in einer oder zwei Raten nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
- Der Beitrag des Kantons ist maximal so hoch wie die Summe der übrigen öffentlichen Beiträge.
- Gesuche können jederzeit über das Gesuchsportal eingereicht werden.
Was wird vorausgesetzt
Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Druchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Mindestanzahl Veranstaltungen (mindestens vier unterschiedliche Programme)
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Veranstaltungen haben im Budget Einnahmen durch Eintritte auszuweisen.
- Fristgerechte Gesuchseingabe entsprechend Gesuchsfristen
- Vollständige Unterlagen (Kopien / Scans der Förderbescheide anderer öffentlicher Förderstellen können nachgereicht werden.)
Was wird nicht unterstützt
- Kulturinstitutionen, welche vom Kanton Bern einen Betriebsbeitrag erhalten
- Festivals (Sie können mit Beiträgen an Konzerte, Gastkonzerte, Tourneen und Veranstaltungen unterstützt werden.)
Beiträge an Konzerte, Gastkonzerte, Tourneen und Veranstaltungen