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Spartenübergreifende Förderung – Kulturprogramme und Veranstaltungsreihen

Der Kanton Bern fördert Kulturveranstaltende aus allen Sparten mit jährlichen oder saisonalen Beiträgen an Kulturprogramme und Veranstaltungsreihen (Programmbeiträgen). Relevant für einen Beitrag ist ein künstlerisch innovatives und eigenständiges Programm mit professionellen Kulturschaffenden.

Kulturveranstaltende, die einen Programmbeitrag erhalten, können im betreffenden Jahr keine weiteren Gesuche um Beiträge an zusätzliche Veranstaltungen im Kanton Bern einreichen. Ausserdem sind zusätzliche Beiträge an die auftretenden Kulturschaffenden für die im Programm enthaltenen Veranstaltungen ausgeschlossen.

 

Wer wird gefördert

  • Gefördert werden Konzertreihen, Kunsträume, Konzertlokale, Lesungsreihen, Kleinkunstbühnen, Gastspiel- und Theaterhäuser, Filmzyklen und weitere Kulturprogramme, die mindestens vier unterschiedliche, im Verlauf des (Betriebs-)Jahres stattfindende Kulturveranstaltungen bzw. Programmpunkte umfassen.
  • Programmbeiträge richten sich an Kulturveranstaltende, welche Kulturschaffenden eine Auftrittsgelegenheit bieten wie auch an Kulturschaffende, welche für ihr eigenes Programm eine Veranstaltungsreihe organisieren.

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Programmbeitrag: je nach Beitragshöhe erfolgt die Auszahlung in einer oder zwei Raten nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge

Was wird vorausgesetzt

Gesuche um Beiträge an Programme, die in der ersten Jahreshälfte beginnen, müssen jeweils spätestens am 30. April des gleichen Jahres in vollständiger Form eingereicht werden. Gesuche um Beiträge an Programme, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, müssen jeweils spätestens am 31. Oktober des gleichen Jahres in vollständiger Form eingereicht werden. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Druchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Mindestanzahl Veranstaltungen (mindestens vier unterschiedliche Programme)
  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe entsprechend Gesuchsfristen
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Kulturinstitutionen, welche vom Kanton Bern einen Betriebsbeitrag erhalten
  • Festivals  (Sie können mit Projektbeiträgen unterstützt werden.)
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Beiträge an Kulturprogramme und Veranstaltungsreihen

  • Merkblatt Spartenübergreifende Förderung

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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