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Musikförderung – Konzerte, Gastkonzerte, Tourneen und Veranstaltungen

Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Konzerte und Gastkonzerte professioneller Musikschaffender im Kanton Bern sowie Tourneen von Berner Musikschaffenden in der Schweiz und im Ausland, die durch Qualität und künstlerisches Risiko überzeugen.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Berner Musikschaffende (in der Schweiz und im Ausland)
  • Professionelle Musikschaffende mit Auftritten im Kanton Bern

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt und Vorlage des Schlussberichts
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal

Was wird vorausgesetzt

Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Gesuche um Finanzierung von Auslandtourneen müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischem Risiko
  • Benefizveranstaltungen und Strassenmusik
     
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Musik

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

  • Programmbeiträge – Förderung von Kulturprogrammen und Veranstaltungsreihen

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