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Spartenübergreifende Förderung – Kulturelle Publikationen

Unterstützt werden Produkte wie Bücher oder Hörbücher von Berner Kulturschaffenden oder über Berner Kultur und Geschichte. 

Die Produkte müssen professionell verlegt oder von Ausstellungsinstitutionen herausgegeben werden. Gesuche können von Verlagen oder Kulturschaffenden eingereicht werden. 

Druckkostenbeiträge an Übersetzungen können gewährt werden, wenn es sich um Übersetzungen vom Deutschen ins Französische oder umgekehrt handelt.

Wer wird gefördert

Professionelle Kulturschaffende

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Druckkostenbeitrag: Auszahlung nach Vorlage von zwei Belegexemplaren
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • In der Regel 10 % der reinen Produktionskosten
  • Der Kantonsbeitrag soll in vollem Umfang zur Senkung des Ladenpreises verwendet werden.
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal

Was wird vorausgesetzt

Dem Gesuch sind eine detaillierte Verlagskalkulation, ein Inhaltsverzeichnis und eine Projektskizze beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Produkte im Eigen- und Zuschussverlag 
  • Zweitauflagen werden grundsätzlich nicht mitfinanziert (Ausnahme: überarbeitete Neuauflagen)
  • Jahrbücher und Periodika
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Spartenübergreifende Förderung

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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