Unterstützt werden Ausstellungen von Kulturschaffenden mit Bezug zum Kanton Bern oder Ausstellungen über Berner Kultur und Geschichte.
Wer wird gefördert
Professionelle Kulturschaffende
Wie wird gefördert
- Einmaliger Durchführungsbeitrag: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Gesuche um Finanzierung von Ausstellungen im Ausland müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Ausstellungen im Rahmen der kommerziellen Tätigkeit von Galerien
- Ausstellungen von Kulturinstitutionen, die mit einem Betriebsbeitrag vom Kanton Bern unterstützt werden