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Spartenübergreifende Förderung – Kulturelle Ausstellungen

Unterstützt werden Ausstellungen von Berner Kulturschaffenden oder Ausstellungen über Berner Kultur und Geschichte.

Wer wird gefördert

 Professionelle Kulturschaffende

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Durchführungsbeitrag: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Gesuche um Finanzierung von Ausstellungen im Ausland müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Ausstellungen im Rahmen der kommerziellen Tätigkeit von Galerien
  • Ausstellungen von Kulturinstitutionen, die mit einem Betriebsbeitrag vom Kanton Bern unterstützt werden
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Spartenübergreifende Förderung

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

  • Programmbeiträge – Förderung von Kulturprogrammen und Veranstaltungsreihen

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