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Literaturförderung – literarische Publikationen

Unterstützt werden Produkte wie Bücher oder Hör-CDs, die literarisch überzeugen und professionell verlegt werden. Gesuche können von Verlagen oder Berner Literaturschaffenden eingereicht werden.

Druckkostenbeiträge an Übersetzungen können gewährt werden, wenn es sich um Übersetzungen vom Deutschen ins Französische oder umgekehrt handelt.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Literaturschaffende

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Druckkostenbeitrag: Auszahlung nach Vorlage von zwei Belegexemplaren
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • In der Regel 10 % der reinen Produktionskosten
  • Der Kantonsbeitrag soll in vollem Umfang zur Senkung des Ladenpreises verwendet werden.
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal

Was wird vorausgesetzt

Dem Gesuch ist eine repräsentative Textprobe sowie eine detaillierte Verlagskalkulation beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Produkte im Eigen- und Zuschussverlag 
  • Zweitauflagen werden grundsätzlich nicht mitfinanziert (Ausnahme: überarbeitete Neuauflagen)
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Literatur

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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