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Literaturförderung – Lesereihen und Literaturveranstaltungen

Unterstützt werden nicht-kommerzielle öffentliche Lesereihen und literarische Veranstaltungen, die im Kanton Bern stattfinden oder professionelle Literaturschaffende aus dem Kanton Bern verpflichten. 

Relevant für einen Beitrag ist ein künstlerisch innovatives Programm mit wichtigen Berner, Schweizer und/oder internationalen Autor/innen, die hauptberuflich schreibend tätig sind und die aus ihren eigenen literarischen Werken vorlesen.

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
  • Beitrag Kanton: maximal 50% der öffentlichen Beiträge
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Dem Gesuch ist ein Programm der vorgesehenen Lesereihe bzw. Literaturveranstaltungen beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

Lesungen, die von kommerziell geführten Institutionen veranstaltet werden.
 

  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Literatur

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

  • Programmbeiträge – Förderung von Kulturprogrammen und Veranstaltungsreihen

  • Beiträge an literarische Lesungen in Bibliotheken

  • Beiträge an Lesungen in Schulen

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