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Filmförderung – Produktionsförderung

Die Herstellung von künstlerisch und wirtschaftlich unabhängig produzierten Filmen kann unterstützt werden.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Autorinnen und Autoren sowie Regisseurinnen und Regisseure, die seit mindestens zwei Jahren ihren gesetzlichen Erstwohnsitz im Kanton Bern haben.
  • Produktionsgesellschaften, die seit mindestens zwei Jahren den operativen Hauptsitz im Kanton Bern haben (von der Sperrfrist ausgenommen sind Neugründungen von Produzentinnen und Produzenten, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern wohnhaft sind).
  • In Ausnahmefällen kann für Projekte mit ausserkantonaler Regie und Produktion ein reduzierter Bernbezug geltend gemacht werden (Bedingungen siehe Richtlinien 2.1.7.) .
     

Was wird gefördert

  • Lange und kurze Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme
  • Abschlussfilme (sofern sie von einer unabhängigen Produktionsfirma realisiert werden)
  • Unabhängige TV-Dokumentarfilme (Mindestlänge 50 Minuten), nur bei Beteiligung des Fernsehsenders

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Beitrag
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der anerkannten Kosten
  • Die Produktionsbeiträge schliessen einen allfälligen Beitrag an die Projektentwicklung (Stufe 1 und 2) mit ein.
  • Eingabe in der Regel vor geplantem Drehbeginn / grundsätzlich nur einmalige Eingabe; Zweiteingabe nur möglich, wenn das Projekt grundsätzlich überarbeitet wurde
  • Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal (Beachten Sie die Eingabefristen.) 

Was wird vorausgesetzt

Es können nur Projekte unterstützt werden, die Ausgaben von mindestens 150 % des beantragten Beitrags im Kanton Bern vorsehen. Zudem:
  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Wann wird das Gesuch beurteilt

Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die verbindlichen Eingabetermine für Gesuche sind jeweils fünf Wochen vor den Sitzungen angesetzt. Eingabefristen 2024:

  • Eingabe bis 06.02.2024 (Sitzungstermin 12.03.2024)
  • Eingabe bis 07.05.2024 (Sitzungstermin 11.06.2024)
  • Eingabe bis 30.07.2024 (Sitzungstermin 10.09.2024)
  • Eingabe bis 22.10.2024 (Sitzungstermin 26.11.2024)

Was wird nicht unterstützt

  • Auftragsfilme jeglicher Art (zum Beispiel Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen)
  • Fernsehspielfilme
  • Filmprojekte rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts
  • Gesuchsportal

  • Richtlinien der Berner Filmförderung

  • Formular reduzierter Bernbezug – Dokumentarfilme

  • Formular reduzierter Bernbezug – Spielfilme

  • SWISS CO2-Calculator Film & Media

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