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futurculture – Impulse für nachhaltige Kultur

Die kantonale Kulturförderung schreibt den Förderakzent «futurculture – Impulse für nachhaltige Kultur» aus. Ausgewählte kulturelle Vereinigungen und Kulturinstitutionen erhalten einen Beitrag, um die ökologische Nachhaltigkeit innerhalb ihrer Arbeits- und Produktionsweise zu stärken.

Der Beitrag ermöglicht beispielsweise

  • Wissenserwerb und -erweiterung, Beratung und Coaching im Bereich der Nachhaltigkeit
  • Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzepts (Bestandes-Aufnahme/Ist-Analyse, Ziel- und Massnah-mendefinition) für kulturelle Vereinigungen und Kulturinstitutionen
  • Zertifizierung für ein Nachhaltigkeits-Label
  • Vernetzungen und Kooperationen
  • Ressourcen für die Umsetzung von Nachhaltigkeits-Massnahmen

Die geförderten Projekte legen einen klaren Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit. Sie verankern die Nachhaltigkeit konsequent im kollektiven oder betrieblichen Handeln und stellen dafür die internen Arbeitsprozesse nachhaltig um. Die anvisierten Veränderungen setzen an wesentlichen Punkten wie Mobilität, Gastronomie, Material- und Energieverbrauch an und haben eine hohe erwartbare Wirksamkeit auch über die zweijährige Projektdauer hinaus.

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an kulturelle Vereinigungen und Kulturinstitutionen, die am Anfang ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit stehen wie auch an solche, die bereits in der Umsetzungsphase sind. Grundsätzlich erwartet die Kulturförderung, dass in jedem Fall die Nachhaltigkeit des Projekts gegeben ist und dass auch ein grundlegender Wissenserwerb letztlich in konkrete Massnahmen mit erkennbaren Wirkungen mündet.

Wer wird gefördert

Kulturelle Vereinigungen und Kulturinstitutionen, die als juristische Personen mit Sitz im Kanton Bern registriert sind (z.B. Vereine, Stiftungen). Dazu gehören auch Kulturinstitutionen von regionaler oder nationaler Bedeutung.

Wie wird gefördert

  • Die Ausschreibung ist über 15 Monate offen. Es gibt drei Eingabetermine mit je anschliessender Jurierung: 2. Dezember 2024; 5. Mai 2025 und 1. Dezember 2025. Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt rund 2 Monate nach dem jeweiligen Eingabetermin. Eine kulturelle Vereinigung oder Kulturinstitution kann nur ein Gesuch während der gesamten Ausschreibungsdauer stellen.
  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal
  • Beitrag: CHF 10'000-40'000
  • Vergabe der Beiträge auf Empfehlung der Jury. Es liegt im Ermessen der Jury, vom beantragten Beitrag abzuweichen und dem Amt für Kultur eine angemessene Finanzierung zu empfehlen.

Was wird vorausgesetzt

  • Sitz der Institution im Kanton Bern seit mindestens 2 Jahren
  • Überzeugende Darlegung der Ausgangslage, der Motivation und der erwarteten Resultate des Vorhabens
  • Bereitschaft, Erfahrungen und Learnings aus dem Projekt mit anderen kulturellen Akteurinnen und Akteuren zu teilen und Teilnahme an 1-3 Erfahrungsaustausch-Treffen (von der kantonalen Kulturförderung organisiert)

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftiges Konzept des geplanten Vorhabens inkl. Ausgangslage, Motivation und erwartete Resultate (max. 4 A4-Seiten)
  • Realisierungszeitplan
  • Budget (Honorare und Sachkosten) und beantragter Beitrag
  • Porträt der kulturellen Vereinigung bzw. Kulturinstitution und der allfällig beteiligten externen Unternehmen bzw. Personen (z.B. Beratungsfirma) (max. je 1 A4-Seite)

Was wird nicht unterstützt

  • Reguläre Kulturprojekte wie Produktionen oder Veranstaltungen
  • Beiträge an Erstausbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungen an Hochschulen und Fachhoch-schulen (CAS-, DAS-, MAS-Studiengänge)
  • Infrastruktur-Vorhaben (Gebäude-Sanierungen, Erneuerung und Anschaffung von Anlagen und Mobiliar etc.)
  • Nachhaltigkeitsvorhaben von Kulturinstitutionen von nationaler oder regionaler Bedeutung, welche in den aktuellen Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Bern festgelegt sind. Darauf aufbauende weiterführende oder ergänzende Massnahmen sind hingegen zugelassen.
  • Gesuchsportal (unter Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte)

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