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Auslandstipendien

Die kantonale Kulturförderung schreibt vier Auslandstipendien 2025 aus:

  • Zwei Auslandstipendien für einen sechsmonatigen Aufenthalt in Paris
  • Zwei Auslandstipendien für einen fünfmonatigen Aufenthalt in New York

Ein Auslandstipendium umfasst eine Unterkunft und monatlich CHF 3'000 Lebenshaltungskosten.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Berner Kulturschaffende der Sparten Design*, Kunst, Fotografie und Architektur, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz mit überzeugendem Leistungsausweis und jeden Alters
  • Die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen. Kulturschaffende können sich pro Ausschreibung nur für ein Stipendium bzw. eine Destination bewerben. Eine jährliche Kandidatur ist möglich.
  • Bewerbungen von langjährig zusammenarbeitenden Duos sind zulässig. Duos können aber nicht mit der Verdoppelung der Miet-, Lebenshaltungs- und Reisekosten rechnen.
  • Filmschaffende sind von der Ausschreibung ausgenommen. Ihnen steht die jährliche Ausschreibung der Berner Filmförderung von jeweils zwei frei gestaltbaren Weiterbildungsstipendien offen.

* Gesuche aus den Bereichen Grafikdesign (inklusive Typografie, Editorial Design, Comic/Graphic Novel, Illustration, Animation, CI-Design, Webdesign, Interaction Design, Game Design etc.), Produktdesign (inklusive Industrial Design, Möbel, Keramik, Glas, Schmuck etc.), Mode- und Textildesign und Szenografie (inklusive Ausstellungsgestaltung) werden in der 1. Stufe der Jurierung durch den Fachausschuss der Berner Design Stiftung evaluiert.

Wie wird gefördert

  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal (unter Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte) bis spätestens 16. Februar 2024
  • Zweistufige Jurierung; 1. Stufe: für die jeweilige Sparte zuständige Fachkommission, 2. Stufe: spartenübergreifende Ad-hoc-Jury aus Mitgliedern der Fachkommissionen

 

Paris-Stipendium

  • Sechsmonatiger Aufenthalt in Paris von Januar 2025 bis Juni 2025 oder von Juli 2025 bis Dezember 2025
  • Monatlich CHF 3'000 an die Lebenshaltungs- und Reisekosten
  • Freie Unterkunft im Wohnatelier des Kantons Bern in der Cité internationale des arts in Paris im 4. Arrondissement gemäss deren Bedingungen für den Stipendiaten/die Stipendiatin. 
  • Für die Dauer des Aufenthalts einer zweiten Person (Begleitung, Besuch – auch im Fall eines Kindes) erhebt die Cité internationale des arts eine zusätzliche Gebühr gemäss ihren Tarifen. Diese Kosten gehen zulasten des Stipendiaten/der Stipendiatin.

New York-Stipendium

  • Fünfmonatiger Aufenthalt in New York von Februar 2025 bis Juni 2025
  • Monatlich CHF 3'000 an die Lebenshaltungs- und Reisekosten
  • Die Suche nach einer Wohnunterkunft ist Sache des Stipendiaten/der Stipendiatin (eine Person). Bei der Suche eines Atelierraums unterstützt RU in aller Regel den Stipendiaten/die Stipendiatin. Der Kanton Bern übernimmt max. USD 1'600 pro Monat an eine Wohnunterkunft und bei Bedarf eines Ateliers zusätzlich max. USD 900 pro Monat. Mietkosten für Unterkunft bzw. Atelier, die darüber hinausgehen, gehen zulasten des Stipendiaten/der Stipendiatin. 
  • Verbringt der Stipendiat/die Stipendiatin den Aufenthalt in New York mit einer oder mehreren Begleitpersonen, hat er sich ebenfalls selbst um eine adäquate Wohnunterkunft zu kümmern. Der Anteil des Kantons Bern an die Mietkosten bleibt wie oben genannt. Höhere Mietkosten gehen zulasten des Stipendiaten/der Stipendiatin.
  • Ausserdem werden die ausgewählten Kulturschaffenden während den ersten drei Monaten eng von RU begleitet, in ihr Residenz-Programm einbezogen und können so von deren Netzwerk profitieren.
  • Cité internationale des arts

  • Residency Unlimited RU

Was wird vorausgesetzt

  • Seit mindestens zwei Jahren professionelle Tätigkeit in den genannten Sparten mit überzeugendem Leistungsausweis
  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 17. Februar 2022
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