Parallel zur Überprüfung und Reduktion der erhaltenswerten Inventarobjekte bereitet die Denkmalpflege zurzeit die rechtliche Umsetzung der Baugruppen vor (Teilrevision). Dabei wird nach Verwaltungskreisen vorgegangen.
Die Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne sind die ersten im Kanton, deren Bauinventare im Entwurf vorliegen. Die Gemeinden, bei denen Änderungen an den Baugruppen vorgesehen sind, erhalten in diesen Tagen den Inventarentwurf zugestellt.
Dieser umfasst – mit Ausnahme von abgegangenen Bauten und Objekten, die über die Gemeindegrenzen versetzt worden sind – nur die Änderungen an den baulichen Ensembles (Bau- und ggf. Strukturgruppen). Das Ergebnis der Überprüfung der Inventarobjekte wird ab 2021 rechtlich umgesetzt.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 4/2017