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Hinweis an die Gemeinden

Die Gemeinden erhalten die Entwürfe des teilrevidierten Bauinventars per E-Mail zugeschickt. Dies ermöglicht die Sichtung und Prüfung der Unterlagen auf elektronischem Weg.

Für den Versand verwenden wir die E-Mail-Adressen der Gemeinden, die beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hinterlegt sind. Wir bitten die Empfängerinnen und Empfänger, die E-Mail bei Bedarf an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Da der Zeitplan der Teilrevision durch die gesetzgeberische Vorgabe sehr straff ist, bitten wir die Gemeinden um eine Stellungnahme zum Entwurf bis Ende Dezember 2021. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, sollte Ihnen die Einhaltung der Rückmeldefrist nicht möglich sein.

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2021

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