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Häufig gestellte Fragen

Was sind «abgegangene» Inventarobjekte?

Als «abgegangen» bezeichnet die kantonale Denkmalpflege Inventarobjekte, die nicht mehr stehen. Die meisten wurden abgebrochen, aber auch Brände oder Stürme können zum «Abgang» von Inventarobjekten geführt haben. Unter dem Begriff «abgegangen» werden die verschiedenen Gründe zusammengefasst.

Im Rahmen der rechtlichen Umsetzung der Baugruppen (Teilrevision) identifiziert die Denkmalpflege mit Hilfe der Gemeinden die abgegangenen Objekte und entlässt sie aus dem Inventar. Dies betrifft seit der Erstinventarisierung ab 1994 rund 600 ehemalige Baudenkmäler.

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2018

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