Nachdem die öffentliche Einsichtnahme im Verwaltungskreis Biel/Bienne zu Ende gegangen ist, folgt in den kommenden Wochen die Inkraftsetzung der teilrevidierten Inventare.
Das Amt für Kultur der Erziehungsdirektion erlässt dazu die entsprechenden Verfügungen, die im Amtsanzeiger und im Amtsblatt publiziert werden. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist bzw. nach Abschluss eines allfälligen Beschwerdeverfahrens treten die revidierten Bauinventare in Kraft. Die Inventarexemplare werden den Gemeinden sowie weiteren Stellen zugestellt.
Beschwerden gegen die Verfügungen können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen einreichen, die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a des Baugesetzes genannt werden und die im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme bereits einen Antrag auf Ergänzung des Inventars gestellt haben.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2018