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Überarbeitung Inventarobjekte

Im Februar 2017 hat die Denkmalpflege mit der Überprüfung der im Bauinventar verzeichneten Baudenkmäler begonnen. Sie beinhaltet neben der Reduktion auch die Aktualisierung des Inventars.

Das revidierte Baugesetz gibt vor, dass die Anzahl der Inventarobjekte 7 % des Gesamtgebäudebestandes im Kanton nicht übersteigen darf. Rund ein Drittel aller Baudenkmäler muss daher aus dem Inventar entlassen werden. Dies entspricht in etwa 11'000 Objekten.

In der Kategorie der schützenswerten Baudenkmäler ist die Reduktionsmöglichkeit klein, da es sich hier um die bedeutendsten Objekte des baukulturellen Erbes handelt. Die Überprüfung konzentriert sich deshalb zunächst auf die erhaltenswerten Inventarobjekte. Insgesamt 25'000 erhaltenswerte Objekte werden in den nächsten vier Jahren im Rahmen von Workshops im kantonalen Quervergleich beurteilt.

Die Objekte werden dazu nach gleichartigen Baugattungen, Regionen und/oder Baujahren zusammengefasst und auf der Grundlage von wissenschaftlichen Kriterien überprüft. So werden beispielsweise die Wohnhäuser aus einer bestimmten Zeit und Region miteinander verglichen. Die flächendeckende Inventarisierung des Kantons macht den Vergleich ähnlicher Objekte überhaupt erst möglich.

Die Reduktion des Bauinventars erfolgt nicht linear über alle Baugattungen. Sie ist davon abhängig, wie viele vergleichbare Bauten vorhanden sind und welche Bedeutung diesen im Einzelnen zukommt. Der Anteil der im Bauinventar verzeichneten Objekte wird sich auch in Zukunft von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, entspricht über den ganzen Kanton gesehen im Durchschnitt aber den geforderten 7 %.

  • Bewertungskategorien

  • Was ist ein Baudenkmal?

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2017

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