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Ausblick – nächste Schritte

Zurzeit werden die eingegangenen Anträge aus den restlichen 101 Gemeinden bearbeitet. Nach der Prüfung und Beantwortung der eingegangenen Anträge durch die Denkmalpflege wird das Amt für Kultur die entsprechenden Verfügungen erlassen.

Die Beantwortung der Anträge mit bisweilen komplexen Fragestellungen und/oder mehreren Antragstellenden nimmt einige Zeit in Anspruch. Die Anträge sind vielfältiger Natur und reichen von Gesuchen um Entlassung, Nichtaufnahme und Abstufung bis hin zu Begehren um Beibehaltung, Neuaufnahme und Aufstufung von Objekten. In einigen Fällen ist eine vertiefte Überprüfung notwendig. Ob einem Gesuch stattgegeben werden kann, hängt bspw. davon ab, ob neue Erkenntnisse vorliegen.

Im Verlauf der ersten Jahreshälfte erfolgt die Inkraftsetzung der teilrevidierten Inventare mit Verfügungen des Amts für Kultur. Die Verfügungen werden im Amtsanzeiger und im Amtsblatt publiziert. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist bzw. nach Abschluss eines allfälligen Beschwerdeverfahrens treten die teilrevidierten Bauinventare in Kraft. Die Inventarexemplare werden anschliessend den betroffenen Gemeinden zugestellt.

Beschwerden gegen die Verfügungen können ausschliesslich diejenigen Personen, Behörden und Organisationen einreichen, die im Baugesetz (Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a) genannt werden und die im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme bereits einen Antrag auf Ergänzung des Bauinventars gestellt haben. Ziel ist es, die revidierten Bauinventare aller Gemeinden bis Ende Jahr 2023 in Kraft zu setzen.

Die Daten des Bauinventars werden auf Bauinventar online und im Geoportal laufend aktualisiert.

  • Bauinventar online

  • Bauinventar im Geoportal

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2023

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