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Ausgabe 1/2019

Newsletter Bauinventar

Im Auftrag des Grossen Rates überarbeitet die Bildungs- und Kulturdirektion respektive die kantonale Denkmalpflege seit 2016 das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten Baudenkmäler und Baugruppen. Mit unserem Newsletter informieren wir Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Arbeiten und das konkrete Vorgehen bei der Revision.

Das Projekt Bauinventar 2020

Die Arbeiten an der rechtlichen Umsetzung der Baugruppen (Teilrevision) sind in den verschiedenen Verwaltungskreisen unterschiedlich weit fortgeschritten.

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Ausblick – nächste Schritte

In den Gemeinden des Berner Juras ist die Überprüfung der erhaltenswerten Inventarobjekte inzwischen abgeschlossen. Die Denkmalpflege hat deshalb entschieden, die Baugruppen und Objekte im französischsprachigen Kantonsteil gemeinsam in einem Schritt zu revidieren.

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Hinweis an die Gemeinden

Rechtliche Verbindlichkeit des Bauinventars

Die Bauinventare können in den einzelnen Gemeinden entweder behördenverbindlich in Kraft gesetzt oder aber grundeigentümerverbindlich in der baurechtlichen Grundordnung verankert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der beiden Varianten auf.

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Häufige Fragen

Weshalb werden Baugruppen nicht parzellenscharf abgebildet?

Die Auszeichnung von Baugruppen orientiert sich grundsätzlich nicht an Parzellengrenzen. Neben einem inhaltlichen gibt es auch einen praktischen Grund dafür.

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