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Überarbeitung Baugruppen – nächste Schritte

Die Gemeinden im Verwaltungskreis Biel/Bienne haben inzwischen zu den Inventarentwürfen mit den revidierten Baugruppen Stellung genommen. Die Denkmalpflege sichtet die Rückmeldungen und bereinigt die Entwürfe falls notwendig. Anschliessend folgt die öffentliche Einsichtnahme.

Im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme erhalten diejenigen Personen, Organisationen und Behörden, die die Baugesetzgebung vorsieht, die Gelegenheit, sich zum Entwurf zu äussern und Anträge zu stellen (vgl. Häufig gestellte Fragen sowie Art. 13a Abs. 1 BauV mit Hinweis auf Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG).

Die tatsächliche Einsichtnahme in die physischen Entwürfe findet während 30 Tagen auf dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne statt. Die Gemeinden erhalten vorgängig eine elektronische Version des Inventarentwurfs, die sie auf ihrer Webseite aufschalten und den Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Gemeinde nach Gutdünken auch als Ausdruck zur Verfügung stellen können.

Die Einsichtnahme auf den Regierungsstatthalterämtern ermöglicht es, Abläufe zusammenzufassen und effizienter zu gestalten. Dadurch werden sowohl die Gemeinden als auch die Denkmalpflege administrativ entlastet. Dank der elektronischen Version steht der Entwurf zusätzlich ortsunabhängig und rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Denkmalpflege informiert über die öffentliche Einsichtnahme im Amtsanzeiger. Den Gemeinden wird der geplante Zeitpunkt frühzeitig mitgeteilt, damit sie die Möglichkeit haben, die Einwohnerinnen und Einwohner zusätzlich, beispielsweise auf ihrer Webseite, darauf hinzuweisen.

Bei der anstehenden Einsichtnahme geht es um die Baugruppen. Die Überprüfung der Inventarobjekte wird erst Ende 2020 abgeschlossen sein und das Ergebnis anschliessend zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2018

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