Gültigkeit der Inventare
Bis zur rechtlichen Umsetzung der revidierten Inventare (formelle Revision) bleiben die aktuell geltenden Bauinventare in Kraft. Die Umsetzung erfolgt etappenweise. Sie beginnt 2017 mit den überprüften Baugruppen. Ab 2020 folgt jene der Einzelobjekte.
Es ist nicht möglich, ein Gebäude vorzeitig aus dem Inventar zu streichen. Eigentümerinnen und Eigentümer haben im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben (Baubewilligungsverfahren) aber die Möglichkeit zu erfahren, ob ihr Objekt bereits überprüft wurde und ob es im Rahmen der Umsetzung aus dem Bauinventar entlassen wird. Die Denkmalpflege kann diese Frage auch von sich aus aufwerfen. Über das genaue Vorgehen informieren wir Sie in einem der nächsten Newsletter.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2017