Sobald die Überprüfung der Baugruppen Anfang 2017 abgeschlossen ist, beginnt die Denkmalpflege mit der rechtlichen Umsetzung der Ergebnisse (Teilrevision des Bauinventars).
Bevor die revidierten Inventare zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden, erhalten die Gemeinden einen Entwurf des überarbeiteten Inventars und haben Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Bei Gemeinden, deren Bauinventare seit der Erstinventarisierung bereits revidiert worden sind, hat die Denkmalpflege keine Teilrevision der Baugruppen vorgesehen, da die Baugruppen bereits nach neuem Massstab beurteilt worden sind. Auch bei Gemeinden, bei denen keine Veränderungen geplant sind, entfällt eine Teilrevision.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2017