Logo Kanton Bern / Canton de BerneKultur

Revision Bauinventar

Nachdem die öffentliche Einsichtnahme im Verwaltungskreis Berner Jura zu Ende gegangen ist, folgt nun die Inkraftsetzung der teilrevidierten Inventare (bauliche Ensembles und Inventarobjekte).

Das Amt für Kultur der Bildungs- und Kulturdirektion erlässt dazu die entsprechenden Verfügungen, die im Amtsanzeiger und im Amtsblatt publiziert werden. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist bzw. nach Abschluss eines allfälligen Beschwerdeverfahrens treten die revidierten Bauinventare in Kraft. Die Inventarexemplare werden den Gemeinden sowie weiteren Fachstellen zugestellt.

Beschwerden gegen die Verfügungen können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen einreichen, die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a des Baugesetzes genannt werden und die im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme bereits einen Antrag auf Ergänzung des Inventars gestellt haben.

In den meisten Gemeinden wurden die Verfügungen in der Woche vom 1. Februar 2021 (Kalenderwoche 5) bereits publiziert. Bei einigen wenigen Gemeinden werden von der Denkmalpflege Anträge, die im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme eingegangen sind, noch abschliessend beantwortet. Danach erfolgt auch hier die Verfügung und die Publikation in Amtsanzeiger und Amtsblatt.

Öffentliche Einsichtnahme in weiteren 29 Gemeinden

Noch bis am 15. April 2021 findet in 29 weiteren Gemeinden die öffentliche Einsichtnahme in die Entwürfe der teilrevidierten Bauinventare statt. Davon betroffen sind Gemeinden mit älteren, aktuell oder früher grundeigentümerverbindlich in der kommunalen baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und/oder Zonen- und Schutzpläne) verankerten Bauinventaren. Viele dieser Bauinventare stammen aus den Anfängen der Erstinventarisierung und weisen einen erhöhten Revisionsbedarf auf. Wie im Berner Jura wird auch in diesen Gemeinden die Teilrevision der Baugruppen und Inventarobjekte zusammengefasst. Welche Gemeinden davon betroffen sind, erfahren Sie auf unserer Website. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die Inventarentwürfe einzusehen.

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2021

  • zurück zur Übersicht

Seite teilen