Weshalb wird die Darstellung der jüngeren Architektur im Bauinventar angepasst?
Bisher wurden bemerkenswerte Bauten der jüngeren Architektur, die vor weniger als 30 Jahren erbaut wurden, im sogenannten Anhang verzeichnet – wegen der fehlenden zeitlichen Distanz jedoch ohne Einstufung als schützens- oder erhaltenswerte Baudenkmäler.
Da die Einträge keine rechtliche Wirkung haben, führte dies bei den Eigentümerinnen und Eigentümern wie auch bei den Gemeinden häufig zu Verunsicherung. Wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage war bei Anhangobjekten eine fachliche Begleitung von Bauvorhaben durch die Denkmalpflege nur in seltenen Fällen möglich.
Die Denkmalpflege hat deshalb entschieden, die Anhangobjekte ab 2021 nicht mehr in der gedruckten Version des Bauinventars aufzuführen. Sie verzichtet auch auf eine Abbildung im Geoportal und im Bauinventar online.
Die Objektblätter der ehemaligen Anhangobjekte können weiterhin auf der Website der Denkmalpflege konsultiert werden. Ergänzend dazu führt die Denkmalpflege eine Rechercheliste. Im Hinblick auf eine spätere Überprüfung und etwaige Aufnahme ins Bauinventar werden darin fortlaufend qualitätsvolle Bauten mit Baujahr ab 1991 erfasst.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2021