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Ausblick und nächste Schritte

Parallel zu den Revisionsarbeiten im Berner Jura und in 29 weiteren Gemeinden konnte die Überprüfung der erhaltenswerten Inventarobjekte Ende 2020 für den ganzen Kanton abgeschlossen werden.

Rund 11’000 Objekte hat die Denkmalpflege zur Entlassung aus dem Bauinventar vorgesehen. Die Anzahl der schützens- und erhaltenswerten Objekte, die in Zukunft noch im Inventar verzeichnet sein werden, liegt damit etwas unter den 7 Prozent, die das revidierte Baugesetz als Obergrenze vorgibt.

Im Rahmen einer Medienkonferenz informierte die Denkmalpflege am 23. Februar 2021 über das Überprüfungsergebnis und die nächsten Schritte bei der rechtlichen Umsetzung. Gut 260 Gemeinden sind von der Teilrevision der Bauinventare betroffen.

Die Denkmalpflege plant, den Gemeinden im Herbst 2021 die Entwürfe zur Stellungnahme zu unterbreiten. Aufgrund der Rückmeldungen werden die Entwürfe bei Bedarf überarbeitet. Im Anschluss findet – voraussichtlich im Sommer 2022 – die öffentliche Einsichtnahme statt. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme wird unter anderem vom Umfang der Stellungnahmen abhängig sein, die aus den Gemeinden eingehen.

Ausserhalb dieses Revisionsprozesses darf sich die Denkmalpflege aus rechtlichen Gründen nur im Baubewilligungsverfahren, d.h. im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben, dazu äussern, ob ein Objekt im Inventar verbleibt oder daraus entlassen wird.

  • Medienmitteilung vom 23. Februar 2021

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2021

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