Planen Sie einen Um- oder Neubau und sind unsicher, ob Sie dabei möglicherweise archäologische Reste tangieren? Prüfen Sie Ihr Bauvorhaben und kontaktieren Sie gegebenenfalls den Archäologischen Dienst des Kantons Bern.
Das im Boden oder in Gebäuden erhaltene archäologische Erbe ist gesetzlich geschützt. Meist erlaubt eine frühzeitige Planung zusammen mit dem Archäologischen Dienst und/oder der Denkmalpflege des Kantons Bern ein Bauvorhaben zufriedenstellend umzusetzen.
Prüfen Sie selber im Geoportal des Kantons Bern, ob Ihr Bauvorhaben in der Nähe einer archäologischen Fundstelle liegt und nehmen Sie gegebenenfalls mit uns Kontakt auf. Die Angabe der Gemeinde, der betroffenen Parzellennummern und ein Beschrieb des Vorhabens mit Situationsplan helfen uns bei der raschen Beurteilung Ihrer Anfrage.