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Covid-19-Finanzhilfen im Kulturbereich: Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte

Mitte Februar 2022 hat der Bundesrat die behördlichen Schutzmassnahmen gegen das Corona-Virus aufgehoben. Der Kulturbereich ist jedoch im Übergang in die nach-pandemische Situation noch länger vor grosse Unsicherheiten und Herausforderungen gestellt. So haben Veranstaltungen im Kulturbereich etwa einen längeren Planungsvorlauf. Zum andern kehrt das Publikum nur zögerlich in geschlossene Räume zurück, was nach wie vor zu Einnahmeeinbussen führt. Aus diesem Grund werden die Finanzhilfen für den Kulturbereich zeitlich befristet weitergeführt.

Nachdem Bundesparlament und Bundesrat im Dezember 2021 die Finanzhilfen verlängert haben, wurden auch im Kanton Bern die gesetzlichen Grundlagen für die befristete Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt. In der Frühlingssession stimmte der Grosse Rat des Kantons Bern dem Gesetz über die Covid-Massnahmen im Kulturbereich zu und am 6. April 2022 beschloss der Regierungsrat die entsprechende Verordnung.

Kulturschaffende und Kulturunternehmen können für Schäden, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und 30. April 2022 entstanden sind, Ausfallentschädigung beantragen. Gemäss Beschluss des Regierungsrats vom 6. April 2022 wird von einer Verlängerung der Bezugsmöglichkeit von Ausfallentschädigung bis Ende Juni 2022 abgesehen. Der Schadenszeitraum endet demensprechend definitiv mit dem 30. April 2022. Die Eingabefrist für diese Gesuche ist der 31. Mai 2022.

Kulturunternehmen können jedoch weiterhin Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte stellen. Diese sollen Kulturunternehmen ermöglichen, sich an die durch die Pandemie veränderten Verhältnisse anzupassen – entweder in Form einer strukturellen Neuausrichtung oder von Massnahmen zur Wiedergewinnung von Publika. Die Finanzhilfe steht Kulturunternehmen (sowie Kulturschaffenden in Form von rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaften) offen. Neu können auch Laienvereine Beiträge an Transformationsprojekte beantragen, unter der Voraussetzung, dass mehrere Vereine an der Erarbeitung der Projekte beteiligt sind. Gesuche für Transformationsprojekte können fortlaufend bis spätestens am 30. September 2022 eingereicht werden.

Falls Sie mehr Informationen zu den Transformationsprojekten brauchen oder grundsätzliche Fragen zur Gesuchseingabe haben, bietet die Abteilung Kulturförderung individuelle Zoom-Sprechstunden für Ihre spezifischen Fragen an. Bitte schreiben Sie uns an kulturfoerderung@be.ch

Bis Ende 2022 wird zudem die Nothilfe für Kulturschaffende zur Deckung der unmittelbaren Lebenskosten fortgeführt. Diese Unterstützung wird von Suisseculture Sociale ausgerichtet.

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