Auf dem ehemaligen Gelände der EXPO.02 verfolgen die Gemeinden Nidau und Biel die Vision eines neuen Stadtquartiers unter dem Namen «AGGLOlac». Bereits seit längerem ist bekannt, dass auf dem Areal archäologische Kulturschichten vorhanden sind. Zur Vertiefung der bereits bekannten archäologischen Kenntnisse hat der Archäologische Dienst des Kantons Bern im Jahr 2011 auf dem Areal umfangreiche Sondiergrabungen durchgeführt. Diese bestätigen das Vorhandensein prähistorischer und mittelalterlicher Befunde.
Zusätzlich hat die Erziehungsdirektion in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Nidau und Biel bei der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), der zuständigen Fachkommission des Bundesamtes für Kultur, ein Gutachten zur Schutzwürdigkeit der archäologischen Kulturschichten und der Bebauungsmöglichkeiten aus Sicht der Archäologie eingeholt. Das EKD-Gutachten bildet zusammen mit der Einschätzung des Archäologischen Dienstes die Grundlage für die Erarbeitung von konkreten Lösungswegen, um allen Interessen gerecht zu werden.
Das EKD-Gutachten stützt die Beurteilung des Archäologischen Dienstes. Es bestätigt den im kantonalen und schweizerischen Kontext hohen wissenschaftlichen und kulturellen Wert der Fundschichten. Weiter weist es darauf hin, dass das Vorhaben AGGLOLac auch in einem sogenannten ISOS-Gebiet liegt, dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung.
Das Gutachten stellt fest, dass die Qualität der Kulturschichten nicht in allen Bereichen des Projektperimeters «AGGLOlac» gleich hoch ist. Es empfiehlt, die bedeutendsten Teile der Fundstelle unter Schutz zu stellen, hält aber gleichzeitig fest, dass auch eine Überbauung der Bereiche mit archäologischen Kulturschichten möglich ist. Eine Überbauung ist möglich, wenn über den Fundschichten gebaut wird (Bodenplatte mit minimaler Pfählung) oder indem Rettungsgrabungen durchgeführt werden.
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern und die Städte Nidau und Biel stellen gemeinsam fest, dass eine Realisierung von «AGGLOlac», was die archäologische Schutzwürdigkeit betrifft, grundsätzlich möglich ist. Die nächsten Planungsschritte müssen aufzeigen, wie eine optimale Lösung bezüglich Schutz der Kulturschichten, Finanzierung von Rettungsgrabungen, geotechnischer Machbarkeit, Ortsbildschutz und Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann.